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AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich

AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht erfolgreich

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dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild

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Wie viele «Flügel»-Anhänger hat die Hamburger AfD? Und wann ist man Mitglied der Identitären Bewegung? Der Verfassungsschutz hat da sehr konkrete Vorstellung - zu konkret, mein das Verwaltungsgericht.

Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben des Verfassungsschutzes zu rechtsextremen Verflechtungen des Landesverbandes vorgegangen. Konkret sei es um zwei Tatsachenbehauptungen zur AfD im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2020 gegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Darin hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften «Flügel» zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien.

Beide Tatsachenbehauptungen seien vom Gericht in einer Entscheidung vom Mittwoch für rechtswidrig befunden worden, sagte der Sprecher. Damit habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt.

AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf sprach von einem guten Tag für Demokratie und Rechtsstaat. «Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde.»

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte schon nach der Eilentscheidung darauf verwiesen, dass nur die konkreten Tatsachenbehauptungen vom Gericht bemängelt wurden, nicht aber die fachliche Tätigkeit des LfV, insbesondere das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die Beobachtung des «Flügels» und der Identitären Bewegung.

Eine von der AfD im Rahmen der Klage erhobene Forderung nach Veröffentlichung einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zu dem Urteil wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, wie der Gerichtssprecher sagte.

Größere Konsequenzen dürfte das Urteil nicht haben. Am kommenden Montag wird der neue Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Der strittige 2020er-Bericht ist dann passé, da immer nur die letzten drei Berichte öffentlich zugänglich sind.

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