Schleswig-Holstein & Hamburg
AfD scheitert mit Eilanträgen wegen Landtagssitzung
AfD scheitert mit Eilanträgen wegen Landtagssitzung
AfD scheitert mit Eilanträgen wegen Landtagssitzung
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Das Landesverfassungsgericht lehnt Eilanträge der AfD gegen eine Landtagssitzung und deren Beschlüsse ab. Abgeordnete fühlten sich in der Freiheit des Mandats beschränkt. Die 2G-plus-Regel im Plenarsaal verletzt sie laut Gericht aber nicht offensichtlich in ihren Rechten.
Das Landesverfassungsgericht hat die Corona-Regeln für Landtagssitzungen in Schleswig-Holstein bestätigt. Die Richter wiesen Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die jüngste Sondersitzung des Parlaments und die dabei getroffenen Beschlüsse ab (Az. LVerfG 1/22). Schon die gegen Landtag und Landesregierung gerichteten Anträge seien unzulässig, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Es sei zudem nicht erkennbar, dass die vom Landtagspräsidenten für den Plenarsaal angeordnete 2G-plus-Regelung mit der Alternative, den Saal PCR-getestet und mit FFP2-Maske zu betreten, verfassungswidrig sein soll.
Das Parlament hatte am 10. Januar die epidemische Lage im Land festgestellt, um unter anderem rechtssicher Diskotheken schließen zu können. Im Plenarsaal galt 2G plus (geimpft, genesen sowie negativer PCR-Test). Abgeordnete, die entweder nicht geimpft oder genesen sind oder diese Informationen nicht offenlegen wollen, durften den Saal nur nach einem Test betreten, mussten dort aber eine Maske tragen. Die AfD kritisierte dies als öffentliche Zurschaustellung des Impfstatus. Wer die Anforderungen nicht erfüllte, musste die Sitzung per Videoübertragung von einem anderen Saal aus verfolgen, in dem die 3G-Regel galt (geimpft, genesen, getestet), hatte dort aber auch die Möglichkeit zu Wortbeiträgen, die in den Plenarsaal übertragen wurden.
Die AfD-Abgeordneten sahen sich durch die von Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) per Allgemeinverfügung erlassenen Regeln in der Freiheit ihres Mandats beschränkt. Sie wollten mit ihren Anträgen erreichen, dass die Richter die Allgemeinverfügung für rechtswidrig und die Landtagsbeschlüsse vom 10. Januar für unwirksam erklären. Das Landesverfassungsgericht sollte der Landesregierung zudem vorläufig untersagen, Rechte aus den Landtagsbeschlüssen herzuleiten, und dem Landtag, weitere Sitzungen mit diesen Zugangsregeln abzuhalten. Die nächste Landtagssitzung ist am Mittwoch.
Laut Gericht werden die drei Abgeordneten durch die Allgemeinverfügung nicht offensichtlich in ihren Rechten verletzt. «Alle Abgeordneten können weiterhin an allen Sitzungen im Plenarsaal teilnehmen.» Die Zugangsvoraussetzungen seien nicht offensichtlich verfassungswidrig. «Sie dienen neben dem allgemeinen Infektionsschutz auch der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landtags. Es ist den Abgeordneten zumutbar, einen PCR-Test machen zu lassen.» Ebenso sei zumutbar, im Plenarsaal eine Maske zu tragen, wenn Abgeordnete nicht geimpft oder genesen sind oder ihren Impf- oder Genesenenstatus nicht offenlegen wollen. Wenn sie unter diesen Bedingungen nicht an den Sitzungen im Plenarsaal teilnähmen, täten sie dies freiwillig.
Landtagspräsident Schlie und Landtagsdirektor Utz Schliesky äußerten sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. «Durch unsere Handlungsweise konnte die parlamentarische Funktionsfähigkeit in dieser Notsituation gewährleistet bleiben, das bestätigt die heutige Entscheidung.» Die Maßnahmen hätten die Teilnahmemöglichkeiten der Abgeordneten nicht beschränkt, sondern erweitert.
Das Landesverfassungsgericht hat bislang nur über die Eilanträge der Abgeordneten entschieden, nicht aber in der Hauptsache. Wann eine Entscheidung darüber fällt, ist laut Gericht noch nicht absehbar.