Schleswig-Holstein & Hamburg

Alkoholverbot im öffentlichen Raum im Einzelfall gekippt

Alkoholverbot im öffentlichen Raum im Einzelfall gekippt

Alkoholverbot im öffentlichen Raum im Einzelfall gekippt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Figur «Justitia» steht auf einem Schreibtisch. Foto: picture alliance / dpa

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat das wegen der Corona-Pandemie in der ganzen Stadt geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum in einem Einzelfall gekippt. Das Gericht gab am Freitag in zweiter Instanz dem Eilantrag eines Antragstellers statt, der alleine alkoholische Getränke im öffentlichen Raum konsumieren möchte. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Ansinnen des Mannes noch zurückgewiesen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der allein für den Antragsteller gilt, ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte.

Laut der Coronavirus-Eindämmungsverordnung ist der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Dies ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts jedoch nach einer rein summarischen Prüfung rechtswidrig, da das Verbot im Infektionsschutzgesetz des Bundes keine geeignete Rechtsgrundlage finde. Denn dort sei verbindlich festgelegt, dass Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgesprochen werden dürfen - nicht aber flächendeckend.

Mehr lesen