Cold Case

Angeklagter bestreitet Mord an Blumenhändler vor 32 Jahren

Angeklagter bestreitet Mord an Blumenhändler vor 32 Jahren

Angeklagter bestreitet Mord an Blumenhändler vor 32 Jahren

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einer Jacke. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Ein Blumenhändler wird in seiner Hamburger Wohnung ermordet. Die Polizei sichert Spuren. 32 Jahre später steht ein Mann vor Gericht - und weist den Anklagevorwurf zurück.

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers in Hamburg-Horn hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 53-Jährigen Mord aus Habgier vor. Die Verteidigerin des Rumänen erklärte vor der Strafkammer am Landgericht, ihr Mandant bestreite den Vorwurf. 

Opfer wurde erdrosselt

Der Angeklagte soll im März 1992 zusammen mit einem 60-Jährigen in dessen Wohnung im Stadtteil Horn Alkohol getrunken haben. Während einer Auseinandersetzung habe er dem Mann mehrfach mit einer Rumflasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt. Mit den Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, habe er die Wohnung verlassen. Die Beute soll 1500 bis 2000 D-Mark betragen haben.

Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den folgenden Jahren wurden die gesicherten Spuren mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht, hatte die Polizei im Herbst 2023 mitgeteilt.

DNA-Treffer

Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte es im Mai 2023 eine DNA-Treffermeldung aus Italien gegeben. Ein europäischer Haftbefehl sei ausgestellt worden. Der Mann konnte den Angaben zufolge schließlich im vergangenen Oktober in Großbritannien festgenommen werden. 

Es sei kein gewöhnlicher Prozess, es gehe um einen sogenannten Cold Case, erklärte die Verteidigerin. Der Blumenhändler sei homosexuell gewesen und habe häufig Besuch von jungen Männern gehabt. Auch ihr Mandant sei in der Wohnung gewesen. Es gebe jedoch keinerlei Beweise dafür, dass er den 60-Jährigen getötet habe. Ein Mord aus Habgier werde sich nicht beweisen lassen. Ein Totschlag verjährt nach 20 Jahren, ein Mord nie.

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