Landgericht

Angeklagter Polizist: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

Angeklagter Polizist: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

Angeklagter Polizist: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

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Der Verteidiger des wegen Geheimnisverrats angeklagten Polizisten und früheren Polizeigewerkschafters Thomas Nommensen hat einen Befangenheitsantrag gegen Richter am Landgericht Lübeck gestellt. Diese hätten unnötige Vorfestlegungen in der Frage von Beweiserhebungsverboten getroffen, teilte Verteidiger Michael Gubitz am Freitag in Kiel mit. Durch Zulassung der «unzulässig formulierten Anklagen» hätten sich die Richter zudem die darin enthaltene unnötige persönliche Herabsetzung von Herrn Nommensen zu eigen gemacht, hieß es. Über den Befangenheitsantrag sei noch nicht entschieden.

Nommensen muss sich ab Montag wegen Verrat von Dienstgeheimnissen vor dem Lübecker Landgericht verantworten. Die Kieler Staatsanwaltschaft wirft ihm 16 Fälle des Durchstechens von Informationen an einen Reporter und andere vor. Bei einer Durchsuchung im August 2019 hatte die Staatsanwaltschaft auch das Mobiltelefon des Beamten sichergestellt. Darauf stellten Ermittler umfangreiche Kommunikationsdaten sicher, unter anderem umfangreiche WhatsApp-Protokolle und E-Mail-Verkehr.

Der Staatsanwaltschaft warf Gubitz aggressive Pressearbeit und einen «Feldzug» gegen seinen Mandanten vor. «In der Sache sind die Anklagen ganz überwiegend haltlos.» Die Anklagesätze enthielten zudem herabsetzende Formulierungen.

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