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Anklage fordert neun Jahre Haft wegen tödlicher Schüsse

Anklage fordert neun Jahre Haft wegen tödlicher Schüsse

Anklage fordert neun Jahre Haft wegen tödlicher Schüsse

dpa
Lübeck
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Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um die tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten für den Angeklagten beantragt. Nach Überzeugung der Anklage habe der im Gebrauch von Schusswaffen erfahrene 58-Jährige den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen, als er am 30. Dezember 2020 auf sein 38 Jahre altes Opfer geschossen habe, sagte Staatsanwältin Britta Berkenbusch am Freitag. Auch wenn der 38-Jährige und sein Begleiter sich widerrechtlich in dem Haus aufgehalten hätten, habe der Schütze nicht in Notwehr gehandelt, da die Eindringlinge die Flucht ergriffen hätten, sagte sie.

Die beiden Männer waren durch ein Kellerfenster in die verwahrlost wirkende Villa eingestiegen, um dort nach Wertgegenständen zu suchen. Der überlebende Eindringling hatte im Prozess ausgesagt, auf ihrem Weg ins Obergeschoss habe ihnen der Angeklagte aufgelauert und mehrfach auf sie gefeuert.

Drei Schüsse trafen den flüchtenden 38-Jährigen in den Rücken. Er schaffte es noch auf die Straße, wo er zusammenbrach. Er starb kurz darauf im Krankenhaus. Sein Komplize wurde nicht verletzt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe niemanden töten wollen. Er habe Angst gehabt und lediglich ungezielte Warnschüsse abgegeben, um die Eindringlinge zu verjagen.

Diese Aussage sei wenig glaubwürdig, sagte Berkenbusch. Der Angeklagte - ein ehemaliger Bundeswehr-Schießtrainer - habe sich im Gespräch mit der psychiatrischen Sachverständigen selbst als guten Schützen bezeichnet. Er habe vielmehr mit bewusstem Vorsatz geschossen, sagte die Staatsanwältin. Der Prozess wird am 22. Oktober mit den Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung fortgesetzt. Ein Urteil soll am 26. Oktober verkündet werden.

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