Nationalsozialismus

Auschwitz Komitee: KZ-Sekretärin sollte an Schulen sprechen

Auschwitz Komitee: KZ-Sekretärin sollte an Schulen sprechen

Auschwitz Komitee: KZ-Sekretärin sollte an Schulen sprechen

dpa
Itzehoe
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Die Angeklagte Irmgard F. sitzt im Sitzungssaal. Foto: Marcus Brandt/dpa POOL/dpa/Archivbild

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Nach der Verurteilung einer ehemaligen Sekretärin im KZ Stutthof hat das Internationale Auschwitz Komitee die Strafaussetzung zur Bewährung kritisiert. «Die Entscheidung des Gerichts, die zweijährige Strafe für Frau Irmgard F. zur Bewährung auszusetzen, ist für Überlebende der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager nur schwer nachvollziehbar», erklärte am Dienstag der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. Das Landgericht Itzehoe hatte die 97-Jährige zuvor wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen und eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt.

Mit der Entscheidung habe die deutsche Justiz der Angeklagten zwei Jahre geschenkt, sagte Heubner und ergänzte: «Wir fordern Irmgard F. auf, diese zwei Jahre zu nutzen und in Schulen oder vor Jugendlichen über ihren Lebensweg zu sprechen und zu erklären, wie sie zu einem wichtigen Rädchen in den Abläufen des Lagers Stutthof und zu einer Verfechterin der nazistischen Ideologie des Hasses und der antisemitischen Gewalt werden konnte.»

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