Landgericht

Befangenheitsantrag im Prozess gegen Polizisten abgelehnt

Befangenheitsantrag im Prozess gegen Polizisten abgelehnt

Befangenheitsantrag im Prozess gegen Polizisten abgelehnt

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Im Prozess gegen einen Polizisten wegen Geheimnisverrats hat das Landgericht Lübeck einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter abgelehnt. Der Antrag sei als unzulässig verworfen worden, sagte der Vorsitzende Richter am Montag zum Prozessauftakt. Verteidiger Michael Gubitz beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Sitzung. Er habe keine Mitteilung über die Besetzung der Kammer erhalten.

Zwei Anklagen der Kieler Staatsanwaltschaft werfen dem Polizisten und früheren Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen insgesamt 16 Fälle des Durchstechens von Informationen an einen Reporter und andere vor. Gubitz hatte im Vorfeld des Prozesses eine Erklärung seines Mandanten während des Verfahrens angekündigt. «Herr Nommensen ist bereit, Verantwortung für sein Verhalten, das er in einer persönlichen Erklärung ausführlich erläutern wird, zu übernehmen.»

Für den Prozess hat das Gericht vier Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte am 4. Juli verkündet werden.

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