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Behörde fordert etwa jede dritte Corona-Soforthilfe zurück

Behörde fordert etwa jede dritte Corona-Soforthilfe zurück

Behörde fordert etwa jede dritte Corona-Soforthilfe zurück

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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Während der Corona-Pandemie sollte die Soforthilfe Kleinunternehmen und Selbstständige stützten. Manche müssen Geld zurückzahlen - und haben damit Probleme. Die CDU-Fraktion fordert ein Abwägen.

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) hat mehr als jede dritte bewilligte Corona-Soforthilfe in Hamburg teils oder ganz zurückgefordert. Das hat eine Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion ergeben. Für rund 22.400 Anträge sprach die IFB demnach eine Rückforderung aus - das entspricht einem Anteil von etwa 38,5 Prozent. Die Rückforderungen summieren sich auf ungefähr 180 Millionen Euro. Die IFB verlangt Geld zurück, weil Zahlungsschwierigkeiten des Antragstellers der Bewertung nach nur teils oder nicht vorlagen. 

Die meisten Antragsteller haben die Rückforderung inzwischen beglichen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. In etwa 5.800 Fällen stehen allerdings Zahlungen teils oder ganz aus. Die meisten Rückforderungen seien ausgesprochen, teilte die Regierung mit. Weitere könnten aufgrund von laufenden Anhörungen hinzukommen. Die Zahlungsfrist endet laut IFB vier Wochen nach Erhalt eines Bescheids. 

Wiese: Stadt muss abwägen

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Götz Wiese, sagte, viele Soloselbständige und Kleinunternehmer hätten Schwierigkeiten mit der Rückzahlung. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat die IFB rund 8.300 Stundungsvereinbarungen abgeschlossen - die Zahlung also aufgeschoben. Zudem vereinbarte die Buchhaltungsbehörde Kasse Hamburg in circa 1.600 Fällen Ratenzahlungen. 

Es sei richtig, dass zu Unrecht erhaltene Soforthilfen zurückgezahlt werden müssten, sagte Wiese der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings schade es der öffentlichen Hand, wenn Selbstständige mit funktionierendem Geschäftsmodell in eine Pleite getrieben würden. «Hier erwarte ich ein Abwägen der Stadt beim Umgang mit Rückforderungen», sagte Wiese. 

Soforthilfe wurde 2020 angeboten

Während der Corona-Pandemie bewilligte der Staat mehrere Wirtschaftshilfen. Nach Pandemiebeginn setzte der Bund die Soforthilfe auf, welche die Existenz von Kleinunternehmen und Selbstständigen während des ersten Lockdowns sichern sollte. Die Soforthilfe konnte von März bis Mai 2020 beantragt werden. Laut Bundeswirtschaftsministerium wurden vom Bund auf etwa 1,7 Millionen Anträge rund 13,6 Milliarden Euro ausgezahlt. Das Ministerium schätzte zuletzt, dass etwa fünf Milliarden Euro zu viel ausgezahlt worden sind. 

Für die Auszahlung gab es eigene Verfahren der Bundesländer. In Hamburg ist die IFB zuständig. Hamburg stockte wie andere Bundesländer die Hilfe auf. Insgesamt wurden in Hamburg etwa 550 Millionen Euro Corona-Soforthilfe ausgezahlt, wie aus der Antwort hervorgeht.

Keine Branchenerfassung 

Die Branche der Antragsteller wurde nicht erfasst, als die Rückforderungen bearbeitet wurden. Bei der Gewährung der Anträge war das noch anders. «Dem Aufwand einer Aufbereitung der Daten steht keine Steuerungswirkung entgegen», heißt es zur Begründung in der Senatsantwort. Wiese bezeichnete das als unverständlich. «Manche Branchen waren und sind offenkundig stärker betroffen als andere», sagte er. Eine bessere Datenerfassung sei wichtig, um unter anderem die Situation der Unternehmer schneller zu verstehen. 

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