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Betäubungsmittelhandel und Betrug: Haftstrafe gefordert

Betäubungsmittelhandel und Betrug: Haftstrafe gefordert

Betäubungsmittelhandel und Betrug: Haftstrafe gefordert

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

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Ein Arzt soll seinen Patienten jahrelang Methadon und andere Betäubungsmittel verschrieben oder verkauft haben. Zehn Jahre nach den Taten nähert sich der Prozess gegen den Mann im zweiten Anlauf dem Ende.

Im Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln und Abrechnungsbetrug gegen einen Arzt aus Husum hat die Staatsanwaltschaft am Landgericht Flensburg am Mittwoch eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Zudem plädierte sie dafür, gut 740.000 Euro als sogenannten Wertersatz einzuziehen.

Die Anklagebehörde wirft dem Mediziner unter anderem vor, zwischen 2007 und 2011 seinen Patienten die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben zu haben, ohne dass eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe. Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Der Mediziner habe dadurch rund 741.000 Euro zum Nachteil der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erlangt, sagte der Staatsanwalt. Angeklagt war zunächst ein entstandener Schaden von 1,2 Millionen Euro.

Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte sei am Nullpunkt. Er habe alles verloren, seine Approbation, sein Vermögen. Seine Ehe sei gescheitert. Erschreckend sei, wie einfach dem Angeklagten die Taten gemacht worden seien. Kontrollmechanismen hätten gefehlt. Gleichzeitig bescheinigte er dem Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie.

Der Arzt hatte erst kürzlich nach einem knappen Jahr Verfahrensdauer ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten für diesen Fall auf einen Strafrahmen von vier Jahren und zehn Monaten bis zu fünf Jahren und zehn Monaten verständigt. 2016 ist ein erster Prozess gegen den Mediziner und einen zunächst mitangeklagten Apotheker am Landgericht Flensburg geplatzt. Aufgrund der angenommenen Verfahrensverzögerung von mehr als vier Jahren sollten nach Ansicht der Staatsanwalts acht Monate der jetzt geforderten Strafe bereits als vollstreckt gelten.

Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Allerdings möchte sie, dass ein längerer Zeitraum als verbüßt angesehen wird. Das Urteil soll am Freitag um 10.00 Uhr verkündet werden.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Apotheker, der seine Geschäftsräume im selben Haus wie der Arzt hatte, ist im März eingestellt worden. Zuvor hatte es eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, dem Apotheker und dessen Verteidigern gegeben. Bedingung war, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht auch an, vom Apotheker gut 40.000 Euro als Wertersatz einzuziehen.

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