Gerichtsprozess

Betrunkener Kapitän rammt Freihafenbrücke: Geldstrafe

Betrunkener Kapitän rammt Freihafenbrücke: Geldstrafe

Betrunkener Kapitän rammt Freihafenbrücke: Geldstrafe

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

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Ein Binnenschiff fährt gegen eine wichtige Hamburger Brücke, es entsteht ein großer Schaden. Trotz einer Sturmflut und mit einem Alkoholwert von 1,5 Promille legt der Kapitän ab - das Amtsgericht verurteilte ihn nun.

In der Nacht zum 30. Januar vergangenen Jahres sorgt Sturmtief «Nadia» für eine schwere Sturmflut im Hamburger Hafen - doch einem Binnenschiffer scheint das egal zu sein. Der 45-Jährige legt mit seiner Baggerschute ab und fährt die Norderelbe stromaufwärts. Nach wenigen Minuten rammt das Schiff die Freihafenelbbrücke. Der Kapitän und sein Decksmann bleiben unverletzt, aber es entsteht ein Schaden von fast 780 000 Euro.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg steht jetzt fest: Der Kapitän war mit 1,5 Promille betrunken und beging eine vorsätzliche Gefährdung des Schiffsverkehrs. Das Gericht verurteilte den 45-Jährigen am Montag zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 45 Euro, insgesamt also 2700 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Zuvor hatte er einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 100 Euro bekommen. Gegen die Höhe des Tagessatzes hatte er Einspruch eingelegt.

Am Tag des Unfalls hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie vor einer schweren Sturmflut gewarnt. Kurz nach Mitternacht stieg das Wasser auf 2,84 Meter über dem mittleren Hochwasser. Bei dem Unfall stieß die Schute mit dem Steuerhaus gegen die Brücke und verhakte sich. Der Kapitän und sein ebenfalls betrunkener Decksmann mussten von dem Schiff gerettet werden. Erst bei fallendem Wasserstand gelang es einem Schlepper, die Baggerschute aus der misslichen Lage zu befreien. Nach Angaben der Polizei hatte die Gefahr bestanden, dass das Schiff von der Sturmflut unter Wasser gedrückt wird und untergeht.

An der Brücke, die die Hafencity mit dem Stadtteil Veddel verbindet, entstand nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Schaden von 460 000 Euro. Durch die Kollision wurden nach Angaben der Hafenverwaltung HPA ein Querträger deformiert und ein Längsträgeranschluss beschädigt. Ein Windverband, also ein Teil der markanten Stahlträgerkonstruktion auf der Brücke, wurde komplett zerstört. Zudem musste eine beschädigte Gasleitung abgeriegelt werden.

Das Bauwerk mit den stählernen Fachwerkbögen von 1926 blieb für die Reparatur vier Monate lang für den Autoverkehr gesperrt. Die Sperrung verzögerte auch eine Sanierung der Autobahn 255, die an den parallel verlaufenden Elbbrücken beginnt, weil die beschädigte Freihafenbrücke nicht als Ausweichroute zur Verfügung stand. Der Schaden an dem Schiff betrug 297 000 Euro. Die Bergungskosten beliefen sich auf fast 22 000 Euro.

Ob zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kapitän aus den Niederlanden geltend gemacht werden, ist unklar. Darüber habe das Amtsgericht im Strafverfahren nicht zu entscheiden, sagte Richter Arno Lehmann. Den Hergang des Unfalls brauchte das Gericht nicht zu erörtern, da der Angeklagte den Strafbefehl mit Blick auf die Zahl der Tagessätze akzeptierte. Lehmann betonte: «Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, da ist keine Luft nach unten.»

Der Kapitän verlor durch den Unfall seinen Job. Ob er sein Patent noch besitzt, blieb unklar. Er bereute seine Alkoholfahrt: «Das war von mir unglaublich.» Normalerweise habe er keinen Alkohol an Bord gehabt, aber: «Wenn andere trinken, bin ich zu schwach.» Seit dem vergangenen Jahr mache er eine Drogen- und Alkoholentzugstherapie, sagte der Angeklagte. Er habe sein Leben um 180 Grad geändert. «Das heißt auch, dass ich auf einem Schiff nichts mehr zu suchen habe.»

Der Richter nahm ihm die Reue ab. Weil der Kapitän zurzeit nur von Arbeitslosengeld lebt und Unterhalt für ein Kind zahlt, reduzierte Lehmann den Tagessatz und gewährte dem Angeklagten eine Ratenzahlung. Ob er auch für den Schaden aufkommen muss, konnte der Angeklagte nicht sagen. Sein Chef habe nach dem Unfall nicht mehr mit ihm reden wollen, sagte er nach der Verhandlung.

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