Strafprozess

Bewährungsstrafe für Sportwagen-Dieb

Bewährungsstrafe für Sportwagen-Dieb

Bewährungsstrafe für Sportwagen-Dieb

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Das Landgericht hat einen 33-Jährigen wegen Autodiebstahls und weiterer Vergehen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ein Mann flüchtet mit einem Sportwagen vor der Polizei, verunglückt und wird festgenommen. Die Polizei glaubt, einen Seriendieb geschnappt zu haben, doch das Landgericht Hamburg sieht das anders.

Ein 33-Jähriger ohne Führerschein, der mit einem gestohlenen Sportwagen vor der Polizei davongerast war, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg verhängte ein Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung, wegen des Autodiebstahls und weiterer Straftaten. Darüber hinaus habe der Angeklagte eine einjährige Fahrerlaubnissperre bekommen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

In der Nacht zum 21. Februar 2024 war der Angeklagte mit einem Sportwagen durch den Stadtteil Lokstedt gefahren und sollte von der Polizei kontrolliert werden. Doch anstatt anzuhalten, flüchtete er mit überhöhter Geschwindigkeit und prallte mit dem Porsche Macan gegen einen Laternenmast. Der Fahrer versuchte seine Flucht zu Fuß fortzusetzen, doch Beamte konnten den Mann festnehmen, wie die Polizei damals mitteilte. Das gestohlene Auto hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Wert von rund 100.000 Euro.

Angeklagter hatte keinen Führerschein

Der 33-Jährige wurde am Donnerstag auch wegen Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht schuldig gesprochen. Das Verfahren wegen vier weiterer Sportwagendiebstähle wurde eingestellt, wie die Sprecherin weiter mitteilte. In diesen Fällen waren Autos desselben Typs in Hamburg gestohlen worden. Die Anklage gegen den 33-Jährigen hatte ursprünglich auf schweren Bandendiebstahl in fünf Fällen gelautet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr lesen