Prozess

BGH-Verhandlung zu Ex-Multimillionär wird im Juli nachgeholt

BGH-Verhandlung zu Ex-Multimillionär wird im Juli nachgeholt

BGH-Verhandlung zu Ex-Multimillionär wird im Juli nachgeholt

dpa
Karlsruhe
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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Der Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk soll nun am 6. Juli am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Das teilte die BGH-Pressestelle in Karlsruhe am Dienstag auf Anfrage mit. Ein erster Termin am 27. April war kurzfristig ausgefallen, weil ein Senatsmitglied erkrankt war. (Az. 2 StR 142/21)

In dem Strafverfahren geht es um einen Wirtschaftsanwalt, der im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt durch einen Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden war. Falk soll die Tat in Auftrag gegeben haben. Das Frankfurter Landgericht hatte ihn im Juli 2020 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der heute 52-Jährige hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Seine Verteidigung hat Revision eingelegt. Bis darüber entschieden ist, bleibt Falk frei.

Hintergrund war ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, in dem Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er vom Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der «New Economy» avanciert. Der angegriffene Anwalt hatte in einem Zivilprozess um millionenschweren Schadenersatz die Gegenseite vertreten.

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