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BGH: Verurteilung der Witwe von Denis Cuspert rechtskräftig

BGH: Verurteilung der Witwe von Denis Cuspert rechtskräftig

BGH: Verurteilung der Witwe von Denis Cuspert rechtskräftig

dpa
Karlsruhe/Hamburg
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Die Verurteilung der Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Der 3. Strafsenat habe die Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben habe, hieß es.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte die Witwe des Kämpfers für die Terrormiliz Islamischer Staat(IS) im Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Tunesierin habe ferner ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt, durch den Besitz eines Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet.

Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet des Islamischen Staats nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte sie in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper («Deso Dogg») hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

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