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Bürgerschaft erklärt Hamburg zum Corona-Hotspot

Bürgerschaft erklärt Hamburg zum Corona-Hotspot

Bürgerschaft erklärt Hamburg zum Corona-Hotspot

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sitzen während einer Sitzung im Saal. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild

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Als zweites Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern ist nun auch Hamburg ein Corona-Hotspot. Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel können nach dem Beschluss der Bürgerschaft beibehalten werden. Die Entscheidung ist umstritten.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch mit Unterstützung der Linken angenommen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den meisten anderen Bundesländern sollen so Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.

Die CDU sprach sich zwar angesichts hoher Infektionszahlen für weitere Corona-Maßnahmen aus, stimmte aber gegen den rot-grünen Antrag. AfD und FDP hatten bereits im Vorfeld Klagen gegen eine Hotspot-Regelung angekündigt. Alle drei Parteien sehen die rechtlichen Voraussetzungen dafür in der Stadt nicht erfüllt.

Trotz der laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg verwiesen SPD und Grüne auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Aktuell sei erneut eine «außerordentlich hohe und zunehmende Anzahl von täglichen Neuinfektionen zu beklagen», heißt es in dem Beschluss, der zu der Feststellung kommt, «dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.»

Laut dem von der Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten. Bislang hatte nur Mecklenburg-Vorpommern von der Hotspot-Regel Gebrauch gemacht.

Neben der Maskenpflicht wird in Hamburg auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten - getanzt werden darf unter 2G plus weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten - allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag im Unterricht abnehmen dürfen.

Vor der namentlichen Abstimmung hatten sich die Abgeordneten eine emotional aufgeheizte Debatte geliefert. Die CDU, die sich in der vergangenen Woche noch für eine Beibehaltung der Maskenpflicht ausgesprochen hatte, begründete ihren Sinneswandel und die Ablehnung des Antrags mit einer fehlenden rechtlich sicheren Grundlage für eine Hotspot-Regelung.

Fraktionschef Dennis Thering warf der Ampel-Bundesregierung unter Olaf Scholz (SPD) vor, die Länder mit einem handwerklich schlecht gemachten Infektionsschutzgesetz «sträflich im Stich gelassen» zu haben. «Für das Chaos, das ihre Bundesregierung anrichtet, wollen wir nicht in die Verantwortung genommen werden, das ist ihre Verantwortung, das ist die Verantwortung von Grünen und SPD.» Er forderte den Senat auf, unverzüglich eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu ergreifen.

Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) verwies darauf, dass die Zahl der Krankenhauspatienten innerhalb von zwei Wochen um 70 Prozent gestiegen sei. Zugleich steige der Krankenstand beim Klinikpersonal. Da helfe es auch nicht, «auf die Bundesregierung zu schimpfen» und auf ein Bundesratsverfahren zu hoffen. «Wir brauchen diese Verlängerung jetzt», sagte sie.

Der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak nannte das Vorgehen der Regierungsparteien und der Linken einen «klaren Rechtsbruch». «Diese Hotspot-Ausrufung wird keinen Bestand haben, wir ziehen vor Gericht und werden den illegalen Wahnsinn stoppen», kündigte er an. Ähnlich äußerte sich der FDP-Abgeordnete Sami Musa. Neben der vergleichsweise geringen Sieben-Tage-Inzidenz habe Hamburg auch die zweitniedrigste Hospitalisierungsrate unter den Bundesländern. «Eine Überlastung ist nicht erkennbar.»

Abgeordnete von SPD und Grünen kritisierten die FDP beim Zustandekommen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bund. Die SPD-Abgeordnete Claudia Loss nannte sie eine «Freedom Day Partei, die anscheinend das Wort Freiheit in der Pandemie falsch interpretiert». Sie warnte: «Eine Überlastung unserer Krankenhäuser droht nicht nur, sie wird auch sicher eintreten, wenn wir nicht entschlossen handeln.»

Die Grünen-Fraktionschefin Jennifer Jasberg konstatierte mit Blick auf CDU, AfD und FDP, wer die Maskenpflicht in der aktuellen Situation ablehne, «zeigt populistisches Verhalten und mindestens einen Mangel an Regierungsfähigkeit.» Die Maskenpflicht habe im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen auch keine große Eingriffstiefe in Grundrechte. Insofern sei sie zuversichtlich, dass die Regelung auch vor Gericht standhalten werde.

Die Linke stimmte der Hotspot-Regel zwar zu, machte aber auch politische Versäumnissen bei der Personalausstattung in der Pflege für die drohende Überlastung verantwortlich. «Das rächt sich nun in der Pandemie (...) Der Senat muss endlich den Pflegenotstand angehen», sagte Gesundheitsexperte Deniz Celik.

Die Hotspot-Regelungen sollen laut Senat nun in eine neue Corona-Eindämmungsverordnung einfließen, die bis Ende der Woche erarbeitet werden und am Samstag in Kraft treten soll.

Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest. Von dieser Hotspot-Regel hatte bis dato nur Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht.

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