Justiz

CDU: Senat sagte Unwahrheit zu Ermittlungen wegen VIP-Karten

CDU: Senat sagte Unwahrheit zu Ermittlungen wegen VIP-Karten

CDU: Senat sagte Unwahrheit zu Ermittlungen wegen VIP-Karten

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild

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Vor zweieinhalb Jahren wurden Ermittlungen gegen Hamburgs Innensenator Grote wegen der Annahme von VIP-Karten für den FC St. Pauli eingestellt. Die CDU-Opposition sieht aber weiterhin ungeklärte Fragen - und wirft dem Senat vor, die Unwahrheit g...

Die 2020 eingestellten Ermittlungen gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Annahme von VIP-Karten für den FC St. Pauli werfen nach Ansicht der CDU Fragen auf. Auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker erklärte der Senat, dass es im Juli 2019 Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme gegen Grote sowie den ehemaligen Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und den Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer gegeben habe. Die Ermittlungsverfahren seien jedoch Ende 2019 und im Frühjahr 2020 eingestellt worden.

Allerdings hatte der damalige Senat im September 2019 genau dies noch verneint - knapp zwei Monate nach dem Aufkommen eines Anfangsverdacht gegen Grote, Horch und Meyer. «Ein Anfangsverdacht ließ und lässt sich aus den bisher vorliegenden Informationen nicht ableiten», hieß es. Für Seelmaecker ist klar: «Der Senat hat damals die Unwahrheit gesagt.»

Den justizpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion empört zudem, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einstellte. «Dieses Vorgehen wirft Fragen auf, welche es dringend aufzuklären gilt», sagte Seelmaecker.

Nach Berichten über eine mögliche Einflussnahme auf die Ermittlungen gegen Grote hat die Justizbehörde ein Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich eingeleitet. Fröhlich selbst habe das Verfahren beantragt, hatte die Behörde am 21. Oktober mitgeteilt. Damit «sollen die jüngst in den Medien erhobenen erheblichen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufgeklärt werden», hieß es.

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