Schleswig-Holstein & Hamburg

Coronaregeln gelten auch an Himmelfahrt - Polizeikontrollen

Coronaregeln gelten auch an Himmelfahrt - Polizeikontrollen

Coronaregeln gelten auch an Himmelfahrt - Polizeikontrollen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Streifenwagen der Polizei fährt durch Sankt-Peter Ording. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

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Die Polizei Schleswig-Holstein will am Himmelfahrtswochenende deutliche Präsenz im Land zeigen. Zusätzliche Streifen soll es vor allem in Tourismusorten, Naherholungsgebieten und in Bereichen mit hoher Corona-Inzidenz geben, teilte das Landespolizeiamt am Dienstag mit. Die vorrangige Zuständigkeit für Kontrollen liege aber bei den Kommunen.

Das Landespolizeiamt kündigte an, mit «Augenmaß und dem nötigen Fingerspitzengefühl» vorzugehen. Wenn Dialog nicht helfe und wo es nötig sei, werde man aber auch konsequent durchgreifen.

«Für den Himmelfahrtstag rufen wir eindringlich dazu auf, die geltenden Vorschriften zu beachten», hieß es in der Mitteilung. «Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen sind nicht mit den geltenden Regeln vereinbar.»

Die Polizei Neumünster mahnte, die Vorschriften der Bundesnotbremse zu beachten. Diese greift, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen je 100 000 Menschen höher als 100 liegt. Die Inzidenz hatte in Neumünster fünf Tage lang den Grenzwert überschritten und sank am Dienstag auf 93,5. Alle anderen Kreise und kreisfreien Städte sind stabil unter 100.

Die Bundesnotbremse umfasst unter anderem Beschränkungen bei Zusammenkünften und eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für den Arbeitsweg.

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