Landgericht Kiel

Datenschutzbeauftragte klagt gegen Kieler Staatsanwaltschaft

Datenschutzbeauftragte klagt gegen Kieler Staatsanwaltschaft

Datenschutzbeauftragte klagt gegen Kieler Staatsanwaltschaft

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Der Eingang des Landgerichts Kiel. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

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Das Kieler Landgericht will heute seine Entscheidung über eine Klage der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen gegen die Staatsanwaltschaft Kiel verkünden. Nach Beginn der Verhandlung am Montag hätten beide Seiten ihre Positionen ausgetauscht, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Anklagebehörde Teile einer Akte zu Unrecht herausgegeben hat.

Hansen wirft der Behörde Datenschutzverletzungen vor und fordert Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft habe schutzwürdige Inhalte aus der Ermittlungsakte eines früheren Verfahrens gegen sie weitergegeben. Ihrem Anwalt zufolge geschah dies im Rahmen einer Akteneinsicht, die die Staatsanwaltschaft in einem anderen Verfahren genau der Person gewährt habe, die zuvor mit Vorwürfen ein Verfahren gegen Hansen ausgelöst hatte. Dieses wurde 2019 ohne Tat- und Schuldnachweis eingestellt. Es ging damals um die Verwendung von Fördergeld.

Es seien insbesondere staatsanwaltschaftliche Vermerke aus dem Ermittlungsverfahren weitergegeben worden, die aufgrund fehlenden Kontexts rufschädigend für sie seien, sagte Hansen der Deutschen Presse-Agentur. Darauf bezogene Richtigstellungen ihres Anwalts fehlten hingegen. «Wer die 64 Seiten durchblättert, bekommt vermutlich den falschen Eindruck, dass ich mir etwas habe zuschulden kommen lassen.» Auch heute noch sei unklar, an wen genau diese Informationen gelangt sind.

Die Informationen waren auch an Fraktionen im Landtag in Kiel versandt worden, als Hansen für eine zweite Amtszeit als Landesbeauftragte für Datenschutz kandidierte. Sie hatte nach Einreichung ihrer Klage im Herbst 2021 erklärt, die Staatsanwaltschaft habe rufschädigende Inhalte über sie ohne Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch herausgegeben, die dann weiterverteilt wurden. Dies war nach Hansens Überzeugung rechtswidrig.

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