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Datenschutzkonferenz: «Brauchen einheitliche Schutzmaßstäbe»

Datenschutzkonferenz: «Brauchen einheitliche Schutzmaßstäbe»

Datenschutzkonferenz: «Brauchen einheitliche Schutzmaßstäbe»

dpa
Lübeck
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Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein. Foto: Axel Heimken/dpa

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Wie sicher sind Gesundheitsdaten von Patienten? Um diese Frage ging es unter anderem bei einem Treffen der Datenschützer von Bund und Ländern. «Wir brauchen einheitliche Maßstäbe für den Datenschutz», fordert Schleswig-Holsteins...

Zum Abschluss der zweitägigen Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Schleswig-Holsteins oberste Datenschützerin Marit Hansen ein positives Fazit gezogen. Gerade für die Forschung mit Gesundheitsdaten seien wichtige Anforderungen formuliert worden, sagte Hansen am Donnerstag. «Einheitliche Maßstäbe und standardisierte Verfahren helfen enorm, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen», sagte sie. «So kann ein wirksamer Grundrechtsschutz gelingen.»

Themen des Treffens waren unter anderem die gesetzliche Regulierung medizinischer Register und einheitliche Maßstäbe für den Datenschutz in der Forschung. Hier müssten konkrete Garantien gesetzlich festgelegt werden, um eine weitgehende Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Einklang mit den Grundrechten zu normieren, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Abschlusspapier.

Zum Abschluss ihres Vorsitzes der DSK zog Hansen eine positive Bilanz. «Das abgelaufene Konferenzjahr war von zahlreichen Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen auf den Datenschutz geprägt», sagte sie. Eine große Herausforderung für den Datenschutz sei die Technikentwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz. «Daher bin ich froh, dass wir in der Datenschutzkonferenz die verschiedenen Perspektiven zusammenbringen konnten», sagte sie. «Wir haben im Jahr 2023 viele Stellungnahmen beschlossen, die für die Arbeit der Gesetzgeber relevant sind und auch den Anwendern in der täglichen Praxis helfen», sagte sie.

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie wachen über die Wahrung und den Schutz der Datenschutzgrundrechte, die einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts und seine Fortentwicklung.

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