Landgericht Köln

Drach-Prozess: Ehemaliger Mitangeklagter im Zeugenstand

Drach-Prozess: Ehemaliger Mitangeklagter im Zeugenstand

Drach-Prozess: Ehemaliger Mitangeklagter im Zeugenstand

dpa
Köln
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Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Mit seinem ehemaligem Mitangeklagten im Zeugenstand ist am Donnerstag der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach fortgesetzt worden. Der 54-Jährige soll Drach angeblich entlasten können. Doch zu einer Aussage kam es nicht: Der als Zeugenbeistand beigeordnete Verteidiger des Niederländers monierte, dass er und sein Mandant sich auf die Zeugenaussage nicht ausreichend hätten vorbereiten können. Es sei auch noch nicht geklärt, ob der 54-Jährige von seinem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich daraufhin erstaunt. Nach anderthalb Jahren Prozessdauer, «gab es genug Zeit sich zu besprechen», sagte eine Anklagevertreterin. Der angebliche Beratungsbedarf sei ein «erneuter Versuch, die Verhandlung zu verzögern». Sie beantragte, den Zeugen zu entlassen, was die Kammer nach Beratung auch tat. Die Verteidiger von Drach dagegen verlangten, den 54-Jährigen Anfang Oktober erneut in den Zeugenstand zu rufen.

Bis Ende Juni hatten der Niederländer und Drach gemeinsam auf der Anklagebank gesessen. Dann war das Verfahren des 54-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden, seitdem wird gegen beide getrennt verhandelt.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg zur Last gelegt. Zudem wird ihm zweifacher versuchter Mord vorgeworfen, weil er in zwei Fällen auf Geldboten geschossen haben soll. Der 54-Jährige ist wegen Mittäterschaft und Beihilfe angeklagt.

Drach hatte 1996 den Erben der Hamburger Tabakdynastie Reemtsma entführt und erst gegen Lösegeldzahlung wieder frei gelassen. Für die Tat war er zu 14,5 Jahren Haft verurteilt worden.

In dem Prozess gegen den Niederländer gab es am Donnerstag dann noch einen Paukenschlag: Das Gericht entzog seinem Pflichtverteidiger das Mandat und kam damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft vom Juli nach. Hintergrund war, dass der Anwalt bei einem Verhandlungstermin laut Gericht unentschuldigt gefehlt habe. Zudem habe der Verteidiger den Vorsitzenden Richter wiederholt diskreditiert und falsche anwaltliche Versicherungen abgegeben. Der 54-Jährige wird nun von seinem zweiten Pflichtverteidiger weiter verteidigt.

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