Landgericht Hannover

Drei Menschen vergiftet: Zwölf Jahre Haft gefordert

Drei Menschen vergiftet: Zwölf Jahre Haft gefordert

Drei Menschen vergiftet: Zwölf Jahre Haft gefordert

dpa
Hannover
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Rattengift hat er besorgt, das gibt er vor Gericht zu. Aber seine Mutter oder zwei Kollegen damit zu töten? Das sei unvorstellbar, sagt der angeklagte Orchestermusiker. Die Staatsanwaltschaft hat eine klare Meinung dazu - die Verteidigung auch.

Im Prozess gegen einen Musiker des Schleswig-Holsteinischen Sinfonieorchesters wegen versuchter Giftmorde hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis gefordert. Außerdem beantrage sie anschließende Sicherungsverwahrung, sagte die Vertreterin der Anklage am Freitag im Prozess vor dem Landgericht Hannover. Die Beweislage sei erdrückend, der 62-Jährige sei das einzige Bindeglied zwischen den drei Opfern. Die Anwälte des Mannes forderten dagegen einen Freispruch. Der 62-Jährige soll versucht haben, seine Mutter und zwei Kollegen zu vergiften.

Laut Anklage soll er im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner 93 Jahre alten Mutter gemischt haben. Einige Tage später soll er den zwei Orchesterkollegen - einem Mann und einer Frau - auf einer Konzertreise einen Knoblauchdip mit dem Gift gereicht haben. Die Opfer sollen Blutgerinnungsstörungen erlitten haben, an denen sie hätten sterben können. Der Angeklagte gab zu, Rattengift bestellt zu haben, um einem Kollegen zu schaden. Diese Pläne habe er aber aufgegeben, das Gift entsorgt.

Der 62-Jährige steht wegen der Vorwürfe schon zum zweiten Mal vor Gericht, die erste Hauptverhandlung wurde wegen der Erkrankung einer Richterin ausgesetzt und musste neu beginnen.

Für die Anklagevertreterin stand fest: «Die Beweisaufnahme belegt eindeutig, dass nur der Angeklagte die Taten begangen haben kann.» Es sei normal, sich über Kollegen aufzuregen, der Angeklagte habe dabei das Maß verloren und Rattengift besorgt, sagte sie in ihrem Plädoyer. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung sprach sie sich für neun Jahre Gefängnis im Fall der Mutter und für zehn Jahre im Fall der beiden Kollegen aus - daraus ergebe sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Der Verteidiger des Mannes sagte, aus seiner Sicht gebe es zahlreiche Gründe für Zweifel. Für ihn stehe nach der Beweisaufnahme zweifelsfrei fest, dass «tatsächlich jedes Tatmotiv fehlt». Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nannte er «waghalsig und spekulativ». Seiner Mutter habe der 62-Jährige von allen Geschwistern am nächsten gestanden, er habe sie unterstützt und gepflegt, und das vertrauensvolle Verhältnis zu den Kollegen sei ungestört. «Er ist ein Feingeist, dessen Leben von Musik und Noten geprägt ist», sagte der Anwalt. Daher sprach er sich für einen Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls aus - und beantragte ein erneutes Gutachten.

Der Angeklagte selbst sagte in seinem Schlusswort mühsam beherrscht, er würde nie auf die Idee kommen, seiner Mutter etwas zuleide zu tun. Das sei «ganz unvorstellbar für mich», ebenso wie die Vergiftung seiner alten Freunde. Der Vorsitzende Richter Martin Grote kündigte für den 23. Oktober das Urteil an - es könne aber auch sein, dass erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen werde.

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Kommentar

Gerrit Hencke
Gerrit Hencke Journalist
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