Schleswig-Holstein & Hamburg

Einzelhandelsketten scheitern mit Öffnungswunsch vor Gericht

Einzelhandelsketten scheitern mit Öffnungswunsch vor Gericht

Einzelhandelsketten scheitern mit Öffnungswunsch vor Gericht

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Figur «Justitia» steht auf einem Schreibtisch. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

Zwei Einzelhandelsketten sind in Hamburg mit ihrem Wunsch nach Öffnung der Geschäfte trotz gegenteiliger Corona-Auflagen vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte die Eilanträge der Ketten mit einem sogenannten Mischsortiment am Dienstag ab, wie das Gericht mitteilte. Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht möglich.

Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts verletzt das Öffnungsverbot im konkreten Fall nicht die Grundrechte. Die Möglichkeit, dass die beiden Ketten ihr Sortiment mit entsprechenden Hygienekonzepten verkauften, sei zwar ein milderes, aber nicht gleich geeignetes Mittel. Die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung durch die Corona-Pandemie sei weiterhin sehr hoch.

Dass das Robert Koch-Institut das vom Einzelhandel ausgehende individuelle Infektionsrisiko unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes als niedrig erachte, ändere daran nichts. Angesichts steigender Infektionszahlen und dem vermehrten Auftreten von Corona-Mutanten führe das noch nicht zur Unverhältnismäßigkeit der bestehenden Regelung.

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