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Elektronische Aktenführung: Strafjustiz braucht Zeit

Elektronische Aktenführung: Strafjustiz braucht Zeit

Elektronische Aktenführung: Strafjustiz braucht Zeit

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten auf seinem Schreibtisch. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

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Noch liegen bei den Hamburger Gerichten häufig dickte Aktenordner auf dem Tisch. Das soll sich bald ändern, bis Anfang 2026 soll die elektronische Aktenführung Standard sein. Besonders die Strafgerichte tun sich schwer mit der Umstellung.

Die Einführung der elektronischen Akte bei den Hamburger Gerichten macht nach Angaben der Justizbehörde große Fortschritte. Zuletzt hätten die Zivil- und Familiensenate des Oberlandesgerichts die Umstellung vorgenommen, hieß es. Im Landgericht sei die E-Akte in allen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingeführt. Bis zur Jahresmitte werde die Einführung auch bei den Amtsgerichten in Zivil- und Familiensachen abgeschlossen sein, erklärte Behördensprecher Dennis Sulzmann.

Am Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht sowie am Finanzgericht, dem Landessozialgericht und dem Oberverwaltungsgericht sei dies bereits geschehen. Sozial- und Verwaltungsgericht sollen im Laufe des Jahres folgen.

Sehr viel mehr Zeit brauchen die Strafgerichte wie auch die Staatsanwaltschaften. Sie sollen in diesem Jahr zunächst mit einer Pilotierungsphase beginnen. Die Umstellung im Strafbereich sei sehr viel komplexer, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Es gebe zum einen mehr Akteure. Die Akten würden häufig zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaft ausgetauscht, auch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Zum anderen müssten Lösungen für besondere Probleme wie Asservate gefunden werden. Zu den Strafakten könne beispielsweise ein gefälschter Ausweis als Beweismittel gehören. Aus all diesen Gründen müsse die Strafjustiz erst einmal Erfahrungen sammeln, erklärte Wantzen. Laut Bundesgesetz müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften ab 2026 alle ihre Akten elektronisch führen.

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