Verfassungsgericht

Entscheidung über Volksbegehren gegen Rüstungsgüter

Entscheidung über Volksbegehren gegen Rüstungsgüter

Entscheidung über Volksbegehren gegen Rüstungsgüter

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

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Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am kommenden Freitag - dem Antikriegstag - über das «Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen». Das Urteil werde um 10.00 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts verkündet, teilte das Gericht am Freitag mit. Hamburgs rot-grüner Senat möchte das Volksbegehren für unzulässig erklären lassen.

Seiner Ansicht nach verstößt es unter anderem gegen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Regelungen über den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern seien allein Sache des Bundes, der nach dem Grundgesetz für die Kontrolle von Kriegswaffen, für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung, das Außenwirtschaftsrecht sowie das Waffen- und Sprengstoffrecht zuständig sei.

Die Volksinitiative ist dagegen der Auffassung, dass das Ziel des Volksbegehrens kein Verbotsgesetz voraussetzt und die Stadt im Rahmen ihrer Verwaltungskompetenz Transport und Handel von Kriegswaffen im Hafen «untergesetzlich» unterbinden könne. Bei der mündlichen Verhandlung Mitte Juli verwies sie auf die Präambel der Hamburgischen Verfassung, in der festgelegt ist, dass Hamburg als «Welthafenstadt» eine «besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen» habe und «im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein» soll.

Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler hatte geantwortet, es stehe außer Zweifel, «dass der Satz der Präambel ein wunderschöner ist». Wenn das Ziel der Volksinitiative aber nur einen Weg zulasse, «der gegen Gesetze verstößt, dann ist das Volksbegehren unzulässig».

Die Volksinitiative hatte Ende 2021 in einem ersten Schritt mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres ein Volksbegehrens beantragt - woraufhin der Senat wiederum vor Gericht gezogen war.

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