Finanzministerium

Entwurf für Besoldungsanpassungsgesetz vorgestellt

Entwurf für Besoldungsanpassungsgesetz vorgestellt

Entwurf für Besoldungsanpassungsgesetz vorgestellt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzministerin von Schleswig-Holstein, spricht im Kieler Landtag. Foto: Georg Wendt/dpa

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Mit einem Gesetz soll die Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten angepasst werden. Nun stellt Finanzministerin Heinold erste Eckpunkte vor.

Schleswig-Holsteins Beamtinnen und Beamte bekommen künftig mehr Geld - dafür hat das Finanzministerium am Mittwoch einen Entwurf für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vorgestellt. «Es sind unsere Mitarbeitenden, die den Staat am Laufen halten», sagte Finanzministerin Monika Heinold in Kiel.

Wie zugesagt wird laut der Grünen-Politikerin das Tarifergebnis der Gewerkschaften Verdi und des Beamtenbundes dbb sowie der Tarifgemeinschaft der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen. Einer der wichtigsten Bestandteile dieser im Dezember 2023 getroffenen Tarifvereinbarung waren ein Sockelbeitrag in Höhe von 200 Euro monatlich, der ab November 2024 gezahlt wird. Ebenso wurden eine lineare Erhöhung der Tarife in Höhe von 5,5 Prozent ab Februar 2025 sowie ein Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro beschlossen.

Die Landesregierung wolle dem Landtag in dem Gesetzesentwurf das Vorziehen der linearen Anpassung der Tarife für Beamtinnen und Beamten auf den 1. November 2024 und eine einmalige Sonderzahlung pro Kind in Höhe von 250 Euro jeweils für 2023 und 2024 vorschlagen, hieß es vom Finanzministerium. Ziel sei, dass der Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause im Juli vom Landtag verabschiedet werde.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte am Mittwoch den Gesetzesentwurf der Landesregierung. «Der Druck der Beschäftigten wirkt, die Landesregierung reagiert», sagte die Vorsitzende der DGB-Nord, Laura Pooth. Das nun vorgelegte Gesamtpaket gehe über das Tarifergebnis hinaus, sei jedoch notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten.

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