Justiz

Ermittlungsverfahren gegen Osterburg vor Abschluss

Ermittlungsverfahren gegen Osterburg vor Abschluss

Ermittlungsverfahren gegen Osterburg vor Abschluss

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Statue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, im Rathaus in Hamburg. Foto: picture alliance / dpa / Illustration

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Seit fast zwei Jahren ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Ex-Grünen-Bezirksfraktionschef Michael Osterburg. Der Vorwurf: Veruntreuung von vielen Tausend Euro öffentlicher Mittel. Das Verfahren neigt sich nun dem Ende zu.

Die Ermittlungen gegen den früheren Grünen-Fraktionschef im Bezirk Hamburg-Mitte, Michael Osterburg, wegen Veruntreuung von Fraktionsgeldern stehen nach fast zwei Jahren kurz vor dem Abschluss. Wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervorgeht, ist die Zeugenvernehmung seitens der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Mehr als 200 Zeugen seien im Zusammenhang mit den Vorwürfen gehört worden, darunter auch die frühere Lebensgefährtin Osterburgs, Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Die Akten füllen laut Staatsanwaltschaft sieben Kartons.

Die Ermittlungen gegen Osterburg laufen seit Juni 2020. Ihm wird vorgeworfen, als ehemaliger Bezirksfraktionschef jahrelang Mittel veruntreut zu haben, indem er private Ausgaben über die Fraktion abrechnete. Im Raum stehen rund 70.000 Euro, darunter für viele Restaurantbesuche aus einer Zeit, als er und Gallina noch ein Paar waren. Die Vernehmungen Gallinas waren laut Senat im Juni vergangenen Jahres beendet worden.

Am Donnerstag lief eine Frist für eine Stellungnahme der Verteidigung Osterburgs aus. Bis zum Nachmittag lag diese aber noch nicht vor, wie Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Beschuldigte sei auch nicht verpflichtet, diese abzugeben. «Ob und wenn ja, wie er sich äußert, obliegt seiner freien Entscheidung. So hat jeder Beschuldigte beispielsweise auch das Recht, einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.» Daraus könnten sich dann wiederum weitere Ermittlungen ergeben.

Insofern könne auch noch keine Prognose über den Zeitpunkt der Abschlussverfügung - und damit gegebenenfalls auch über eine Anklageerhebung - getroffen werden. Mit Blick auf die Komplexität des Verfahrens müsse davon ausgegangen werden, dass die Bewertung des Untersuchungsergebnisses noch Zeit in Anspruch nehmen werde, sagte Sperling-Karstens.

Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, betonte, dass mit der «Vernehmung von circa 200 Zeugen durch die Staatsanwaltschaft besonders sorgfältig gearbeitet» wurde. «Es ist gut, dass bei Verdachtsfällen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in dieser Intensität ermittelt wird», sagte er der dpa.

Mehr lesen