Schleswig-Holstein & Hamburg

EuGH: Deutschland muss abgelehnten Asylantrag neu prüfen

EuGH: Deutschland muss abgelehnten Asylantrag neu prüfen

EuGH: Deutschland muss abgelehnten Asylantrag neu prüfen

dpa
Luxemburg
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Deutschland muss einen Antrag auf internationalen Schutz nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch dann prüfen, wenn ein früherer Antrag des Betroffenen in Norwegen abgelehnt wurde. Norwegen und auch Island nähmen zwar an Teilen des europäischen Asylsystems teil, könnten aber nicht einem Mitgliedsland der EU gleichgestellt werden, urteilten die europäischen Höchstrichter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-8/20).

Hintergrund ist die Klage eines Iraners vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gegen die Entscheidung, seinen Antrag auf internationalen Schutz nicht zu prüfen. Die deutschen Behörden argumentieren, dass es sich um einen Folgeantrag handele, da sein Asylantrag von 2008 in Norwegen bereits abgelehnt worden war. Derlei Folgeanträge können abgelehnt werden, wenn darin keine neuen Erkenntnisse oder Umstände geltend gemacht werden.

Der EuGH widerspricht dieser Auffassung. Ein Asylantrag in einen Drittstaat sei nach EU-Recht kein «Antrag auf internationalen Schutz» und eine Entscheidung darüber somit auch keine «bestandskräftige Entscheidung». Daran ändere auch die teilweise Zusammenarbeit zwischen der EU, Norwegen und Island bei der Asylpolitik nichts.

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