Urteil
Ex-Geliebte getötet und in Kanal geworfen - lange Haft
Ex-Geliebte getötet und in Kanal geworfen - lange Haft
Ex-Geliebte getötet und in Kanal geworfen - lange Haft
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2023 macht ein Angler an einem Hamburger Kanal einen grausigen Fund: Menschenknochen. Sie gehören einer seit 2013 vermissten Frau. Nun ist ihr ehemaliger Geliebter schuldig gesprochen worden.
Erst war die 28 Jahre alte Bulgarin seine Geliebte, dann wurde sie ihm zu viel und schließlich drohte sie, die Affäre und seine Arbeit als Bordellchef auffliegen zu lassen. Diese Drohung war ihr Todesurteil. Um Frühjahr 2013 ist die Mutter von zwei minderjährigen Kindern von ihrem ehemaligen Geliebten umgebracht worden. Das sah Landgericht nach fast 70 Prozesstagen als erwiesen an. Es bestehe kein Zweifel, dass das Opfer vom Angeklagten getötet worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Deshalb ist der in Hamburg geborene Türke nun wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Leiche erst im Gebüsch, dann im Kanal entsorgt
Die Kammer war davon überzeugt, dass er sie im März 2013 nach einem Streit erwürgt oder erdrosselt und ihre Leiche mit einem Komplizen erst in einem Gebüsch am Kreetsander Hauptdeich in Hamburg-Wilhelmsburg und später vermutlich mit einem anderen Helfer in einem Kanal im gleichen Stadtteil versenkt hat.
Damit der Körper auch sicher im Wasser bleibt, habe er sie mit Klebeband und Schnüren an eine etwa 60 Kilogramm schwere Metallplatte gebunden, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsverkündung. Der Plan des Angeklagten ging auf - zumindest fast. Die Überreste der Frau wurden erst zehn Jahre später gefunden. Ein Angler hatte im Januar 2023 zufällig einen Knochen aus dem Wasser gefischt. Polizeitaucher fanden später fast alle Teile des Skeletts der vermissten Frau in dem Kanal.
Mann war schon kurz nach Verschwinden der Frau im Visier der Ermittler
Damit konnte der Fall doch noch vor Gericht verhandelt werden. Der 45-Jährige war nämlich bereits unmittelbar nach dem Verschwinden der 28-Jährigen in das Visier der Ermittler geraten, weil jedoch die Leiche fehlte, wurde kein Verfahren eröffnet.
Die Kammer des Landgerichts Hamburg habe sich bei ihrer Entscheidung nicht nur auf die Aussagen eines einzelnen Zeugen gestützt, betonte die Vorsitzende Richterin. Der war zwar bei der ersten Entsorgung der Leiche dabei und konnte vieles davon konkret schildern, widersprach sich aber in den Details und hatte zudem einen Hang zu Theatralik und Angeberei. Die wichtigen Fakten stimmten jedoch überein - auch mit den Aussagen anderer Zeugen. Zudem habe nur durch dessen SMS an die Polizei mit Hinweis auf Tat und Täter die Mordkommission überhaupt erst ihre Ermittlungen aufnehmen können.
Beweismittel und Aussagen stützen sich gegenseitig
Es hätten nach einigem Hin und Her aber auch andere Zeugen glaubhaft ausgesagt, dass der Angeklagte ihnen die Tötung und Entsorgung der Bulgarin gestanden hatte. Zudem fanden sich schnittkantengenau zusammenpassende Teile einer Jacke mit Teddyfell sowohl in dem Gebüsch am Kreetsander Hauptdeich als auch im Ernst-August-Kanal in der Nähe der Knochen. Am Deich hatten nach dem Tipp des Komplizen zudem auch Leichenspürhunde angeschlagen. Die Beweismittel hätten sich derart gegenseitig gestützt und bestätigt, dass der Tatnachweis erbracht werden konnte, sagte die Vorsitzende Richterin dazu.
Außerdem habe der Angeklagte eindeutig ein Motiv gehabt, denn das Opfer wollte seiner traditionell-muslimischen Familie nicht nur die gemeinsame Affäre, sondern auch seinen Nebenjob als Bordellbetreiber stecken. Zudem sei sie schwierig, fordernd und teils auch aggressiv gewesen. «Es ging ihm also auch darum, dem allem ein Ende zu setzen», sagte die Vorsitzende Richterin. Die gut einstündige Urteilsverkündung war am Vormittag für einige Minuten unterbrochen worden, weil eine Angehörige des Opfers laut weinend und schreiend auf dem Boden des Gerichtssaals zusammengebrochen war.
Verteidigung hatte Freispruch gefordert
Der Angeklagte hatte den Urteilsspruch und die Begründung ohne sichtbare Regung konzentriert verfolgt und dabei die Richterin angeschaut. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat eine Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In ihrer Urteilsbegründung wies die Vorsitzende Richterin auch darauf hin, dass der Verteidiger durch seine Detailversessenheit das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hat. «Eineinhalb Jahre - das ist auch für eine Schwurgerichtssache, die wie diese in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist, sehr lang.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.