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Ex-Multimillionär Falk: BGH verhandelt im April über Urteil

Ex-Multimillionär Falk: BGH verhandelt im April über Urteil

Ex-Multimillionär Falk: BGH verhandelt im April über Urteil

dpa
Karlsruhe
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Der Angeklagte Alexander Falk (M) spricht zur Presse. Foto: Arne Dedert/dpa

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Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am 27. April mit dem Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk befassen. Das teilte der BGH in Karlsruhe am Mittwoch mit. Das Frankfurter Landgericht hatte Falk am 9. Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein. (Az. 2 StR 142/21)

In dem Fall geht es laut der Urteilsbegründung um eine Millionenklage wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen, die der Jurist gegen den Ex-Multimillionär vorbereitete. Dieser habe deshalb den Auftrag erteilt, dem Anwalt im Februar 2010 in Frankfurt ins Bein zu schießen. Vor allem eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhielt und in der ihm mitgeteilt wurde, dass «die Oma» demnächst ihren «verdienten Kuraufenthalt» bekommen werde, wertete das Gericht als Beweis. Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat am Tag der mündlichen Verhandlung auch entscheidet.

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