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Ex-Partnerin mit Messer in den Kopf gestochen

Ex-Partnerin mit Messer in den Kopf gestochen

Ex-Partnerin mit Messer in den Kopf gestochen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um einen beinahe tödlichen Messerangriff auf eine junge Frau in Hamburg-Billstedt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 29-Jährige sei des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, hieß es am Freitag in dem nicht öffentlichen Plädoyer nach Angaben eines Gerichtssprechers. Auch die Anklagepunkte der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen haben sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Der Beschuldigte soll seine Ex-Partnerin am 23. Juni vergangenen Jahres an einer Bushaltestelle von hinten angegriffen haben. Der Afghane habe mit einem Küchenmesser mehrfach auf Kopf und Gesicht der damals 19-Jährigen eingestochen. Das etwa neun Zentimeter lange Küchenmesser blieb schließlich im Schädelknochen stecken.

Das Paar war einem Gerichtssprecher zufolge nach islamischem Recht miteinander verheiratet und hatte vor der Trennung auch zusammengelebt. Wenige Tage vor dem Angriff soll die junge Frau ihrem Ex-Partner noch einmal gesagt haben, dass sie keine gemeinsame Zukunft mehr sieht. Weil er ihr dabei ihren Reisepass abgenommen haben soll, war sie am Morgen des Angriffs auf dem Weg nach Berlin, um dort neue Reisedokumente zu beantragen.

Während der Beziehung soll der 29-Jährige den gemeinsamen Sex mindestens sieben Mal heimlich gefilmt haben. In einem Fall zwang er die Frau laut Anklage dabei gegen ihren ausdrücklichen Willen zum Geschlechtsverkehr.

Die Verteidigung soll ihr Plädoyer am kommenden Montag halten, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil könnte die Strafkammer am Landgericht am Dienstag oder am Montag darauf verkünden, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte.

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