Landgericht Lübeck

Ex-Polizeigewerkschafter zu Geldstrafe verurteilt

Ex-Polizeigewerkschafter zu Geldstrafe verurteilt

Ex-Polizeigewerkschafter zu Geldstrafe verurteilt

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Der ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

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Mit dem Urteil des Landgerichts ist die Sache für den ehemaligen Polizeigewerkschafter Nommensen noch nicht ausgestanden. Zwar kommt er wegen Geheimnisverrats mit einer Geldstrafe davon. Doch das Disziplinarverfahren gegen den Beamten läuft noch.

Das Landgericht Lübeck hat den ehemaligen Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Nommensen in mehreren Fällen Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten durchgestochen hat. In einigen der 16 angeklagten Fällen sprach ihn die Kammer am Mittwoch aber frei.

Am vorsätzlichen Handeln des 55 Jahre alten Angeklagten habe die Kammer keinen Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Grammann in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden und gesagt: «Ich finde für mich selbst keine Erklärung dafür, wie ich mich dazu hinreißen lassen konnte.» Er habe Missstände in der Polizeiführung öffentlich machen wollen.

Wegen Verzögerungen in dem Verfahren gelten 30 Tagessätze als vollstreckt. Nommensen ist vom Dienst suspendiert, gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Die Prognose für seinen Verbleib in der Landespolizei nannte Grammann schlecht.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Gesamtstrafe von maximal 180 Tagessätzen plädiert.

Bei den verurteilten Fällen geht es zum Beispiel um eine versuchte Vergewaltigung in Lübeck. Nommensen hatte Informationen aus der ihm zugänglichen Ermittlungsakte und Fotos an den Journalisten weitergegeben. «Dies ist aus Sicht der Kammer die schwerste Tat», sagte Grammann. Das Foto habe die im Gesicht verletzte Frau im Rettungswagen gezeigt.

Der Angeklagte habe nicht nur Täterwissen weitergegeben, sondern auch den Schutz des Opfers gefährdet. «Dieses wichtige öffentliche Interesse wurde nach Überzeugung der Kammer gefährdet.» Die Tat sei auch ein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers gewesen - und sei zudem in Schädigungsabsicht geschehen. Nommensen habe damit der Staatsanwältin Schaden wollen. Allerdings sei das Foto des Opfers nicht veröffentlicht worden.

In anderen Fällen, in denen es etwa um Disziplinarverfahren gegen Polizeischüler ging, sei Nommensens Motiv gewesen, der Behördenleiterin zu schaden. Das sei aus Chatnachrichten klar hervorgegangen. In einem weiteren Fall habe die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung vorziehen müssen, nachdem Nommensen Geheimnisse weitergegeben hatte.

Ein Beispiel für einen Freispruch ist der Fall eines Mannes, der mit einer Flagge ein Regenfallrohr in einer Justizvollzugsanstalt hochgeklettert sei. Auch hier hatte Nommensen ein Foto weitergeben. Er habe dabei aber nicht als Amtsträger gehandelt, weil er das Foto über eine WhatsApp-Gruppe erhalten hatte. Außerdem habe der Mann mit seiner Aktion offensichtlich öffentliche Aufmerksamkeit gesucht und damit in die Aufnahme von Fotos eingewilligt.

Die Addition der Einzelstrafen für die verurteilten Fälle hätte deutlich mehr als 330 Tagessätze ergeben. Zur Bemessung der Gesamtstrafe sagte Grammann, die Kammer habe berücksichtigt, dass die Taten relativ lange zurückgelegen und in einem überschaubaren Zeitraum stattgefunden hätten, dass Nommensen nicht vorbestraft sei und ein Teilgeständnis abgelegt habe. Er habe glaubhaft gemacht, «dass er sich schämt und die Taten bereut».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwalt Michael Bimler sagte nach Ende der Verhandlung, «wir werden zu prüfen haben, ob wir Rechtsmittel einlegen». Nommensens Verteidiger sagte, sein Mandant werde letztlich mit dem Urteil leben können.

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