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FDP fordert mehr Tempo bei Einführung von Bezahlkarte

FDP fordert mehr Tempo bei Einführung von Bezahlkarte

FDP fordert mehr Tempo bei Einführung von Bezahlkarte

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Bernd Buchholz fordert mehr Tempo bei Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

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Nach einem Urteil aus Hamburg zur Bezahlkarte sieht die Grüne den Bedarf zum Nachsteuern. Von Schleswig-Holsteins FDP kommt hingegen Kritik. Sie sieht einen Versuch, die Karte zu verhindern.

Schleswig-Holsteins ehemaliger Wirtschaftsminister Bernd Buchholz fordert mehr Tempo bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. «Die Länder haben sich bei der Bezahlkarte auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, an dem sich auch Schleswig-Holstein beteiligt», sagte der FDP-Politiker. Wenn die Grünen dieses Projekt im Norden torpedieren wollen, erwarte er von der CDU, dass diese sich innerhalb der Koalition durchsetze. 

«Dass eine Koalition aus CDU und Grünen nicht umsetzt, was der eigene CDU-Ministerpräsident auf einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, ist doch schließlich niemandem zu vermitteln», betonte Buchholz. Dies sei ein «Stück aus dem Tollhaus». Die Bezahlkarte sei dafür da, Fluchtanreize zu reduzieren und müsse so rechtlich ausgestaltet sein. 

Position der Grünen

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Catharina Nies hatte am Mittwoch das Hamburger Urteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete begrüßt. «Die Gerichtsentscheidung kommt zum Glück sehr früh, in Schleswig-Holstein ist die Bezahlkarte noch nicht eingeführt», sagte Nies der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe somit eine Chance, nachzusteuern.

Das Sozialgericht Hamburg entschied, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Zudem wurde entschieden, dass die Bezahlkarte an sich nicht zu beanstanden sei.

Klägerin in Hamburg

Antragstellende im Eilverfahren war eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Sie forderte mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Die Familie erhält derzeit einen Bargeldbetrag von 110 Euro, das Gericht sprach ihr nun einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu. 

Asylbewerber bekommen über die Bezahlkarte einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf der Karte statt als Bargeld. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

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