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Fegebank: Letzte Chance auf 200-Euro-Energiepauschale nutzen

Fegebank: Letzte Chance auf 200-Euro-Energiepauschale nutzen

Fegebank: Letzte Chance auf 200-Euro-Energiepauschale nutzen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Viele Studenten haben bislang keinen Antrag auf die 200 Euro Energiepauschale gestellt. Foto: Uwe Anspach/dpa

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Studierende und Fachschüler können noch bis einschließlich Montag die Energiepauschale beantragen. Hamburgs Wissenschaftssenatorin Fegebank mahnt, diesen Zuschuss nicht links liegen zu lassen.

Nur noch bis einschließlich Montag können Studierende die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro online beantragen. «Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann und sollte dies tun! Das ist eine tolle Unterstützung, die sich niemand entgehen lassen sollte», sagte Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Nach Angaben der Wissenschaftsbehörde hat sich immer noch gut ein Viertel aller Studierenden und Fachschüler die 200 Euro nicht gesichert.

Ursprünglich sollte die Frist bereits am Samstag enden, wurde nun aber kurzfristig bis Montag verlängert. «Der Antrag kann bis zum 2. Oktober 2023 gestellt werden», heißt es auf der Homepage, über die die Pauschale beantragt werden kann. Bund und Länder hatten die bundesweite Antragsseite Mitte März freigeschaltet. Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und soll die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler abfedern.

Zuletzt hatten den Angaben zufolge von 121.925 Hamburger Studierenden und Fachschülern 90.320 Anträge gestellt. Das entspreche einem Anteil von 74,1 Prozent. Mehr als 18 Millionen Euro seien bereits ausgezahlt worden. Bundesweit lag die ausbezahlte Summe am Freitagmorgen bei rund 561,5 Millionen Euro bei mehr als 2,8 Millionen Anträgen. Zuletzt war die Bundesregierung dem Vernehmen nach von mehr als 3,55 Millionen Personen ausgegangen, denen die Pauschale zustehen würde.

«Für viele ist das eine wichtige Hilfe bei den ansteigenden Kosten, um sich besser auf Studium oder Ausbildung zu konzentrieren», sagte Fegebank. Anspruch haben den Angaben zufolge alle Studierenden an Hochschulen und Lernende an Berufs- und Fachschulen, die zum 1. Dezember 2022 dort eingeschrieben waren und deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Stichtag in Deutschland war. Antragsberechtigt seien auch erwerbstätige Studierende, die bereits von der Energiepauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 300 Euro profitiert hätten.

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