Landgericht Hamburg

Frau überlebt schwerste Misshandlung: Ex-Partner vor Gericht

Frau überlebt schwerste Misshandlung: Ex-Partner vor Gericht

Frau überlebt schwerste Misshandlung: Ex-Partner vor Gericht

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

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Nach einer schweren Misshandlung liegt eine Frau in ihrer Küche auf dem Fußboden - neben ihrem Lebensgefährten. Trotz schwerster Verletzungen wird sie gerettet, weil sich ihre Tochter einer Lehrerin anvertraut. Jetzt steht der Ex-Partner in...

Als Polizisten nach einem Notruf in eine Wohnung in Hamburg-Lurup eindringen, glauben sie, zwei Tote gefunden zu haben. Auf dem blutverschmierten Küchenfußboden liegt am 3. November 2022 eine schwer verletzte Frau an der Seite eines Mannes, wie einer der Polizisten am Mittwoch als Zeuge am Landgericht berichtet. Doch als eine Beamtin die über den beiden liegende Decke wegzieht, bemerken sie, dass sie am Leben sind. Die 40-jährige Frau hat massive Kopfverletzungen und schwebt in Lebensgefahr. Die Polizisten rufen einen Notarzt und nehmen den Mann fest. Er sagt, seine Partnerin sei gestürzt. Das Verletzungsbild der Frau habe dazu nicht gepasst, erklärt der 23-jährige Beamte. «Es sah nach einem Gewaltdelikt aus.»

Fünf Monate später hat gegen den Ex-Lebensgefährten der Frau der Prozess begonnen. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der 41-Jährige soll die Frau so heftig mit der Faust geschlagen haben, dass sie ein offenes Schädelhirntrauma und andere schwere Verletzungen erlitt. Ihr Hinterkopf sei mehrfach auf dem Küchenfußboden aufgeschlagen.

Bereits am 1. November 2022 soll der 41-Jährige die Frau so wuchtig mit einem Salz- und Pfefferstreuer gegen den Kopf geschlagen haben, dass sie eine blutende Wunde und ein Hämatom am Auge erlitt. Die Anklage wirft dem Venezolaner versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant umfassend zu den Vorwürfen äußern werde. Allerdings deutete der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann bereits an, dass die Strafkammer am Landgericht zuvor die Öffentlichkeit ausschließen werde. Steinmann erklärte dies mit der Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik.

Bei der Tat am frühen Morgen des 3. November hatten Hilferufe der Frau ihre 13-jährige Tochter aufgeweckt. Daraufhin soll der Angeklagte der 40-Jährigen einen Schwamm in den Mund gesteckt haben, um sie am Schreien zu hindern. Das Mädchen schickte er wieder ins Bett und legte sich neben seiner lebensgefährlich verletzten Partnerin in der Küche schlafen. In der Schule vertraute sich das Mädchen einer Lehrerin an. Polizei und Rettungskräfte wurden alarmiert. Die erste Streife klingelte an der Wohnung, doch niemand öffnete. Daraufhin trat der junge Beamte die Tür ein.

Der Angeklagte habe benommen gewirkt, sagte der Zeuge. In der Küche hätten zahlreiche Bierdosen gestanden. Auf der Polizeiwache wurde nach Angaben des Richters bei dem 41-Jährigen ein Atemalkoholgehalt von 0,92 Promille festgestellt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde im Dezember in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Seit März sei er in einem Vollzugskrankenhaus untergebracht, hieß es. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft verübte er die Tat vom 3. November im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Seine ehemalige Lebensgefährtin ist Nebenklägerin. Sie soll voraussichtlich an diesem Mittwoch vor Gericht gehört werden, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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