Prozess

Freispruch für Besetzer des Flensburger Bahnhofswaldes

Freispruch für Besetzer des Flensburger Bahnhofswaldes

Freispruch für Besetzer des Flensburger Bahnhofswaldes

dpa
Flensburg
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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

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Ein im Zusammenhang mit der Besetzung des Flensburger Bahnhofswaldes wegen Hausfriedensbruchs angeklagter 42-Jähriger ist vom Amtsgericht Flensburg am Montag freigesprochen worden. Laut Richterin habe ein sogenannter rechtfertigender Notstand für die Tat vorgelegen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, vor rund zwei Jahren gemeinsam mit anderen widerrechtlich auf das eingezäunte Gelände eingedrungen zu sein, auf dem ein Hotel gebaut werden sollte. Er soll sich dort in Baumhäusern mit weiteren Personen aufgehalten haben. Mit der Aktion hätten die Baumbesetzer die geplante Fällung der Bäume auf dem Grundstück verhindern wollen.

Liegt ein rechtfertigender Notstand vor, handelt laut Gesetz nicht rechtswidrig, wer «in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden». Dies gilt demnach, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist nach Ansicht der Richterin in diesem Einzelfall das Anliegen der Baumbesetzer, das Klima zu schützen, vorrangig gegenüber dem Eigentumsschutz gewesen.

Ein zweiter Prozess in gleicher Sache ist am Montag aus Zeitgründen aufgehoben worden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Der Bahnhofswald war seit dem 1. Oktober 2020 besetzt. Die Besetzer demonstrierten nach eigenen Angaben gegen die Rodung von Bäumen, die dem Hotel- und Parkhausneubau weichen sollten. Die Investoren haben seit dem Sommer 2020 Baurecht. Ende Februar 2021 hatten die Hotelinvestoren begonnen, das Gebiet mit privaten Sicherheitsleuten zu räumen. Dieses Vorgehen wurde von der Stadt gestoppt. Das Grundstück wurde im Anschluss von der Polizei geräumt.

Mitte Juli dieses Jahres sind nach längerem Stillstand Arbeiten auf dem Grundstück vorgenommen worden. Die Naturschutzorganisation Bund wandte sich daraufhin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung. Diesem gab das Verwaltungsgericht statt.

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