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Frühere Aussagen von KZ-Sekretärin sollen nicht zählen

Frühere Aussagen von KZ-Sekretärin sollen nicht zählen

Frühere Aussagen von KZ-Sekretärin sollen nicht zählen

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
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Die Angeklagte sitzt zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal. Foto: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

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Hat sich eine Schreibkraft im KZ Stutthof durch ihre Arbeit der Beihilfe an tausendfachen Morden schuldig gemacht? Die Beweisführung ist 77 Jahre nach den Verbrechen schwierig. Frühere Zeugenaussagen der Angeklagten werden dem Landgericht Itzehoe dabei nichts nützen.

Im Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin am Landgericht Itzehoe deutet sich eine langwierige Beweisaufnahme an. Frühere Zeugenaussagen der Angeklagten wird die Strafkammer voraussichtlich nicht verwenden dürfen. Das Gericht hatte Verteidiger Wolf Molkentin gebeten, mit seiner 96 Jahre alten Mandantin zu klären, ob sie der Verwendung der Aussagen widerspreche. «Diesen Widerspruch erklären wir», sagte Molkentin am Dienstag.

Irmgard F. war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Die Anklage wirft ihr Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vor. Sie habe von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte der SS in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers gearbeitet.

Nach Angaben des Verteidigers war seine Mandantin bereits 1954 vor dem Prozess gegen KZ-Kommandant Paul Werner Hoppe als Zeugin gehört worden. Weitere Zeugenaussagen hatte sie 1964, 1966 und 1982 gemacht. Zeugen müssen wahrheitsgemäß aussagen. Ein Beschuldigter hat dagegen das Recht zu schweigen und muss sich nicht selbst belasten. Molkentin hatte schon zum Prozessauftakt erklärt, dass seine Mandantin vorerst von diesem Recht Gebrauch machen wolle.

Der historische Sachverständige Stefan Hördler hat für ein Gutachten bereits auf ältere Zeugenaussagen der Angeklagten zurückgegriffen. Die Verteidigung wollte darum am Dienstag verhindern, dass er sich konkret zu ihrer damaligen Funktion äußert. Nebenklagevertreter Christoph Rückel beantragte, zunächst die hochbetagten Nebenkläger als Zeugen anzuhören. Darüber muss das Gericht noch entscheiden.

Die Prozessbeteiligten stehen dabei vor einem Zielkonflikt: Angesichts des Alters der Angeklagten und der Nebenkläger habe die Effizienz des Verfahrens eine hohe Relevanz, erklärte der Vorsitzende Richter, Dominik Groß. Mit diesen Worten begründete er die Ablehnung einer Eröffnungsstellungnahme des Nebenklagevertreters Onur Özata. Dieser hatte erklärt, seine Mandantinnen wollten Zeugnis als Überlebende des Lagers ablegen. Vordringliche Aufgabe des Gerichts ist es jedoch, die Anklage zu überprüfen, also den konkreten Tatvorwurf der Beihilfe zum tausendfachen Mord.

Hördler referierte über die Struktur der weiblichen Bediensteten im KZ. Zivilangestellte Stenotypistinnen wie die Angeklagte hätten zwar keine Uniform getragen, aber der Disziplinar- und Beschwerdeordnung sowie der Gerichtsbarkeit der SS unterstanden. Selbst vor einer Heirat hätten sie eine Genehmigung beantragen müssen, wobei der Ehepartner den Vorstellungen der SS entsprechen musste.

Dem damaligen Anforderungsprofil zufolge hätten Stenotypistinnen ein gewisses inhaltliches Verständnis für die bearbeiteten Schriftstücke haben müssen, erklärte der Historiker. Sie seien nach Tarif bezahlte Fachkräfte gewesen. «Die Inhalte müssen zwangsläufig verstanden werden», sagte Hördler auf Nachfrage eines Nebenklagevertreters. Er unterschied die Zivilangestellten aber klar von den «SS-Helferinnen», die eine Ausbildung absolvieren mussten und nach einem Gelöbnis in die Waffen-SS aufgenommen wurden.

Verteidiger Molkentin erklärte, er wolle zu der Darstellung des Gutachters am nächsten Verhandlungstag Stellung nehmen. Er hatte bereits in einer Erklärung im Anschluss an die Verlesung der Anklage deutlich gemacht, dass eine Schreibkraft gerade nicht die Aufgabe hatte, die von ihr bearbeiteten Texte inhaltlich zu erfassen.

Die Angeklagte erschien am Dienstag in einer weißen Jacke und mit weißer Mütze. Die 96-Jährige wirkte vital, stand beim Hereinkommen des Gerichts sogar aus ihrem Rollstuhl auf. Am linken Handgelenk trug sie ein elektronisches Armband. Irmgard F. war nach ihrem Untertauchen am ersten Verhandlungstag am 30. September in Haft genommen worden. Der Haftbefehl war nach fünf Tagen gegen Sicherheitsmaßnahmen ausgesetzt worden.

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