Schleswig-Holstein & Hamburg
Geldautomatensprenger zu sieben Jahren Haft verurteilt
Geldautomatensprenger zu sieben Jahren Haft verurteilt
Geldautomatensprenger zu sieben Jahren Haft verurteilt
Wegen des Sprengens von Geldautomaten hat das Landgericht Osnabrück einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Wie das Landgericht am Montag mitteilte, wurde der 31-Jährige bereits in der vergangenen Woche verurteilt, weil er in zwei Fällen Automaten gesprengt und es in einem Fall versucht hatte.
Der Angeklagte hatte die Taten eingeräumt. Die Verfahrensbeteiligten hatten sich in einem Deal auf das Urteil verständigt. Ursprünglich war dem Angeklagten vorgeworfen worden, als Teil einer größeren Bande in fünf Fällen an der Sprengung von Geldautomaten im ganzen Bundesgebiet beteiligt gewesen zu sein. Der Deal war ihm in Aussicht gestellt worden, wenn er die drei jüngsten Taten einräumte. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann Revision beantragt werden. (Az.: 15 KLs 3/21)
Der Angeklagte hatte laut Gericht zusammen mit Mittätern im vergangenen September in Nordhorn mit einem Gasgemisch einen Geldautomaten gesprengt und dabei Bargeld in Höhe von 215.780 Euro gestohlen. Anschließend flohen sie mit zwei Motorrollern. Der Sachschaden betrug knapp 32.000 Euro.
Auch in Neustadt in Holstein und in Lüneburg waren der 31-Jährige und seine Mittäter nach Überzeugung des Gerichts im Juli und August vergangenen Jahres für Taten verantwortlich. In Neustadt versperrte allerdings eine heruntergefallene Zwischendecke den Weg zu den Geldkassetten, so dass die Täter ohne Beute flüchteten. In Lüneburg misslang bereits die Fernzündung des Gasgemisches.
Am Freitag hatte das Landgericht Braunschweig zwei Männer wegen Automatensprengungen in mehreren Bundesländern mit einer Beute von mehr als einer Million Euro zu jeweils neun Jahren Haft verurteilt. Das Duo hatte die insgesamt 16 vorgeworfenen Taten zuvor im Prozess eingeräumt.