Amtsgericht Harburg

Geldbuße für unerlaubte Abgabe von Drogen: 16-Jährige starb

Geldbuße für unerlaubte Abgabe von Drogen: 16-Jährige starb

Geldbuße für unerlaubte Abgabe von Drogen: 16-Jährige starb

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Auf einer Party in Hamburg-Winterhude schluckt eine Jugendliche zwei Drogentabletten und stirbt wenig später. Ein junger Mann, der ihr die Pillen gab, muss jetzt eine Geldbuße zahlen. Wer für den Tod des Mädchens verantwortlich ist, war für d...

Mehr als zwei Jahre nach dem Drogentod einer 16-Jährigen in Hamburg hat das Amtsgericht Harburg einen Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Der 22-Jährige sei am Mittwoch nach dem Jugendstrafrecht zu einer einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Er müsse zudem sechs Monate lang regelmäßig Gespräche mit einer Drogenberatung führen. Das Bußgeld müsse er an eine Hilfseinrichtung für Suchtgeschädigte zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Nach Feststellung des Gericht hatte er im September 2020 der Jugendlichen auf einer Party im Stadtteil Winterhude zwei Ecstasy-Tabletten gegeben. Kurz danach war das Mädchen an einer von den Drogen ausgelösten Hyperthermie (Überwärmung) gestorben. Die Schuld an dem tragischen Tod war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es handele sich um eine eigenverantwortliche Selbstschädigung, sagte der Sprecher.

Die 16-Jährige sei nicht ganz unerfahren mit Drogen gewesen. Sie habe die Tabletten aus eigenem Antrieb nehmen wollen und den Angeklagten gedrängt, ihr die zweite zu geben, hieß es. Dieser habe erst noch versucht, sie davon abzubringen, was das Schöffengericht zu seinen Gunsten wertete. Nach Einnahme der zweiten Tablette hätte das Mädchen auch bei einer schnelleren Alarmierung des Rettungsdienstes nicht mehr gerettet werden können, wie eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab.

Der 22-Jährige soll die Tabletten bei einem 21 Jahre alten Mitangeklagten gekauft haben, dessen Verfahren abgetrennt wurde.

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