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Geldwäsche-Verdacht: Anklage gegen Frau von totem Anwalt

Geldwäsche-Verdacht: Anklage gegen Frau von totem Anwalt

Geldwäsche-Verdacht: Anklage gegen Frau von totem Anwalt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Der Oberstaatsanwalt Axel Bieler sitzt im Sitzungssaal im Landgericht Lübeck. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

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Ein mittlerweile toter Kieler Anwalt soll als Betreuer rund 240.000 Euro von seinen Mandanten veruntreut haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Klage gegen die Witwe erhoben - wegen Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Verdachts der Geldwäsche gegen die Witwe eines Kieler Anwalts erhoben. Ursprünglich sei gegen den Juristen wegen des Verdachts ermittelt worden, in mindestens sieben Fällen Geld als sogenannter Berufsbetreuer veruntreut zu haben, sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Mittwoch. Dabei sei es um insgesamt 240 000 Euro gegangen. Zuvor hatten Medien über die Anklageerhebung berichtet.

Der Rechtsanwalt starb jedoch während der Ermittlungen gegen ihn im Alter von 49 Jahren. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass der Mann zuvor in 18 Fällen insgesamt 10 000 Euro auf das Konto seiner Frau überwies. «Wir gehen davon aus, dass die Ehefrau davon wusste, dass weder sie noch ihr Mann einen Anspruch auf diese Gelder gehabt hat, sie das Geld aber gleichwohl für sich verbraucht hat und dies würde dann den Tatbestand der Geldwäsche beinhalten», sagte Bieler.

Die nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterin am Kieler Amtsgericht in dem Fall erklärte sich für befangen. Das Gericht müsse nun über den Befangenheitsantrag entscheiden, sagte Bieler. Sollte das Gericht dem stattgeben, müsste eine andere Richterin oder ein anderer Richter über die Eröffnung der Anklage gegen die 41 Jahre alte Witwe entscheiden.

Außerdem laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen eines sogenannten Einziehungsverfahrens. Dabei geht es darum, veruntreutes Geld aus dem Erbe des Anwalts zu nehmen, um es den von ihm ehemals betreuten Menschen zurückzugeben.

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