Schleswig-Holstein & Hamburg

Gericht bestätigt Schließung von Flensburger Autohäusern

Gericht bestätigt Schließung von Flensburger Autohäusern

Gericht bestätigt Schließung von Flensburger Autohäusern

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Die Anordnung der Stadt Flensburg, den Einzelhandel in der Stadt noch weitgehend geschlossen zu halten, bleibt bis auf Weiteres bestehen. Dies habe das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mit der Entscheidung wiesen die Richter einen Eilantrag mehrerer Flensburger Autohäuser gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt Flensburg zurück. (Az. 1 B 50/21)

Die hatte wegen weiterhin hoher Infektionszahlen am 29. März die Fortdauer der Schließung von weiten Teilen des Einzelhandels verfügt. Diese Anordnung sei auch nicht deshalb rechtswidrig geworden, weil die Inzidenzzahlen in den vergangenen Tagen gesunken seien, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es sei vielmehr durchaus sinnvoll, die Einschränkungen noch bis zum Ende dieser Woche in Kraft zu lassen, um eine nachhaltige Stabilisierung der Werte auf einem niedrigeren Niveau feststellen zu können, heißt es darin weiter.

Dies gelte insbesondere mit Blick auf das über Ostern eingeschränkte Testaufkommen, wodurch Neuinfektionen erst zeitversetzt abgebildet würden, sagte ein Gerichtssprecher. Im übrigen komme es bei «Lockerungsfahrplänen» zwangsläufig für einen begrenzten Zeitraum zu Ungleichbehandlungen, heißt es in der Mitteilung.

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