Urteil

Gericht hebt Verbot spontaner Pro-Hamas-Kundgebungen auf

Gericht hebt Verbot spontaner Pro-Hamas-Kundgebungen auf

Gericht hebt Verbot spontaner Pro-Hamas-Kundgebungen auf

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Seit über sieben Wochen durften in Hamburg keine spontanen Sympathie-Kundgebungen für die Hamas stattfinden. Diese Einschränkung des Versammlungsrechts geht dem Verwaltungsgericht nun zu weit.

Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat das Verbot von spontanen Kundgebungen zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffen auf Israel aufgehoben. Nach Einschätzung der zuständigen Kammer sei die für ein Verbot erforderliche Gefahrenschwelle derzeit nicht für alle potenziell betroffenen Versammlungen überschritten, teilte ein Polizeisprecher am Freitag mit. Die Polizei als Versammlungsbehörde akzeptiere die Entscheidung des Gerichts und werde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung nicht weiter zur Anwendung bringen.

Seit dem 16. Oktober hatte die Polizei immer wieder Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der palästinensischen Terrororganisation untersagten. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch bis kommenden Sonntag verlängert worden. «Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen», sagte der Polizeisprecher. Das achttägige jüdische Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.

Die Polizei kündigte an, dass Straftaten und Ordnungsstörungen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt würden. «Die Verwendung verbotener Symbolik ist und bleibt ebenso ausdrücklich untersagt wie eine Billigung der Gräueltaten der Hamas oder sämtliche antisemitischen Äußerungen», hieß es.

Von den Allgemeinverfügungen waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen gewesen. Die Anmeldungen wurden jeweils intensiv geprüft und bestätigt, sofern keine Gründe für ein Verbot vorlagen.

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