Kriminalität

Gericht lehnt Haftbefehl nach Bauchschuss in Neumünster ab

Gericht lehnt Haftbefehl nach Bauchschuss in Neumünster ab

Gericht lehnt Haftbefehl nach Bauchschuss in Neumünster ab

dpa
Neumünster (dpa/lno) -
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Durch einen Bauchschuss wird ein Mann in Neumünster verletzt. (Illustration) Foto: Marcus Brandt/dpa

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Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung in Neumünster hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt. Doch den lehnt das Amtsgericht ab. Fiel der Schuss beim Vorbeifahren?

Nach dem Bauchschuss auf offener Straße in Neumünster hat das Amtsgericht einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen einen 58-Jährigen abgelehnt. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem Opfer handelte es sich demnach um einen 31 Jahre alten Türken. Die Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters sei noch nicht eindeutig geklärt.

Hintergrund der Auseinandersetzung am Mittwoch sollen finanzielle Streitigkeiten gewesen sein. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler soll es eine Verabredung zwischen den Männern gegeben haben. Demnach stand der 31-Jährige auf einem Bürgersteig, als der mutmaßliche Täter mit dem Auto ankam. Er soll aus dem Auto heraus auf den Mann geschossen haben. Noch ist aber unklar, ob der Fahrer vorher anhielt oder beim Vorbeifahren schoss.

Suche nach Tatwaffe

Unterdessen suchen Ermittler nach der Tatwaffe. Taucher waren deshalb am Vormittag in einem Teich in der Innenstadt im Einsatz, wie ein Polizeisprecher sagte. Durch einen Bauchschuss war der 31 Jahre alte Mann schwer verletzt worden. Er wurde nach der Tat in ein Krankenhaus gebracht und befindet sich früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge nicht mehr in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter floh nach der Tat zunächst, stellte sich aber später bei der Polizei.

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