Wolfsabschuss

Gericht untersagt Wolfsabschuss am Elbdeich bei Stade

Gericht untersagt Wolfsabschuss am Elbdeich bei Stade

Gericht untersagt Wolfsabschuss am Elbdeich bei Stade

dpa
Stade
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Gericht untersagt Wolfsabschuss bei Stade. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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Wieder einmal untersagt ein Gericht den Schnellabschuss eines Wolfs. Das Oberverwaltungsgericht muss nun prüfen, wie intensiv Schäfer ihre Herden am Elbdeich schützen müssen.

Das Verwaltungsgericht Stade hat den geplanten Abschuss eines Wolfes im Landkreis gestoppt. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung nach derzeitigem Stand Erfolg haben wird, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er sei inzwischen mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) angefochten worden. 

Schon das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte entschieden, dass an der Nordseeküste im Landkreis Aurich erst einmal kein Wolf geschossen werden darf. 

Nach wiederholten Schafrissen auf dem Elbdeich hatte auch Umweltminister Christian Meyer (Grüne) den Schnellabschuss begrüßt. Wölfe, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen hätten, sich Menschen auffällig genähert oder wie in Stade den Deich- und Hochwasserschutz gefährdeten, müssten entnommen werden, ohne den Artenschutz zu gefährden. Die Begründung des Landkreises berücksichtige die jüngste Rechtsprechung des OVG, wonach Abschüsse nicht generell verboten seien, sofern sie gut begründet sind. 

In diesem Fall gehe es nicht nur um den Schutz der Schafe, sondern auch um eine Gefährdung der für den Hochwasser- und Küstenschutz notwendigen Deichpflege, führte Meyer jüngst aus: «Der Hochwasser- und Küstenschutz durch Schafe am Deich hat für mich höchste Priorität». Sein Ministerium habe den Landkreis fachlich unterstützt und die Nichtgefährdung der Wolfspopulation durch den Abschuss eines Raubtieres festgestellt.

Umstrittene Regelung zum Abschuss

Trotzdem entschied das Gericht in Stade nun, dass nicht ausreichend dargestellt worden sei, ob weitere Herdenschutzmaßnahmen zumutbar seien. Auch die Mindesthöhe eines Schutzzaunes für die sich am Deich aufhaltende Schafherde ist für die Richter nicht so eindeutig. Ebenso wenig sei nachgewiesen worden, warum im konkreten Fall ein wasserseitiger Zaun technisch nicht umsetzbar oder nicht zumutbar sein soll. 

Ende April und Anfang März waren im Alten Land jeweils mehrere tote Schafe auf der zur Gemeinde Jork gehörenden Elbinsel Hahnöfersand entdeckt worden, die offenbar von einem Wolf gerissen wurden. Die Schafe grasten nach Angaben des Landkreises hinter einem mehr als einen Meter hohen Zaun auf dem Deich direkt an der Elbe.

Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder 2023 geeinigt. Während zuvor nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur das Raubtier zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, sind nach der neuen Regel unter bestimmten Bedingungen auch Abschüsse möglich, ohne dass die Frage nach der Identität gestellt wird. Das Land wollte diese Regel erstmals in der Region Hannover anwenden. Das OVG in Lüneburg stoppte die Genehmigung schließlich.

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