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Gerichtsbilanz: Corona bringt Justiz Digitalisierungsschub

Gerichtsbilanz: Corona bringt Justiz Digitalisierungsschub

Gerichtsbilanz: Corona bringt Justiz Digitalisierungsschub

dpa
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Zwei FFP3 Atemschutzmasken liegen auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

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Schon seit Jahren können Anwälte, Zeugen und andere Prozessbeteiligte per Video in den Gerichtssaal hinzugeschaltet werden. Doch bisher hatte kaum ein Gericht in Schleswig-Holstein davon Gebrauch gemacht. Das hat sich gründlich geändert.

Schleswig (dpa/lno) . Die Corona-Pandemie hat der Justiz in Schleswig-Holstein einen Digitalisierungsschub gebracht. «Es ist eine Erfolgsgeschichte», sagte der IT-Referent und Richter am Oberlandesgericht (OLG), Dirk Rost, am Mittwoch in Schleswig mit Blick auf Video-Verhandlungen. Die Möglichkeit, sie zu führen, gebe es zwar bereits seit 2013, sie habe aber vor 2020 bis auf wenige Ausnahmefälle keine Rolle gespielt.

Allein von Juni 2020 bis Februar wurden laut Rost rund 160 Verfahren allein am OLG per Video verhandelt. Dies sei mehr als ein Drittel aller verhandelten Fälle. Mittlerweile werde rund die Hälfte aller Verhandlungen am OLG so geführt. Während die an einem Verfahren beteiligten Parteien und deren Vertreter an einer Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen können, muss das Gericht im Saal sein.

An den 4 Land- und 22 Amtsgerichten im Land fanden den Angaben zufolge deutlich mehr als 1000 Verhandlungen zwischen Juni und Februar per Video statt. Dass sie so gut angenommen würden, liege daran, dass alle erkannt hätten, «dass es für die Parteien, für die Anwälte und für uns ein Mittel ist, uns vor Corona zu schützen», sagte Rost.

Er glaube aber auch, dass es in Nach-Corona-Zeiten vermehrt Videoverhandlungen geben wird. Auch für Besprechungen und Schulungen werden demnach vermehrt Videokonferenzen genutzt. Die Rückmeldungen auf die Videoverhandlungen seien sowohl von Gerichts- als auch von Anwaltsseite sehr positiv, bilanzierte Rost. Technisch liefen sie am OLG gut. Von den 160 Verhandlungen hätten nur drei oder vier abgebrochen und wiederholt werden müssen.

Nach Angaben des Kieler Justizministeriums kamen zwischen Juni und Februar in den vier Landgerichten, den Amtsgerichten Kiel und Lübeck sowie am Oberlandesgericht allein 866 Videoverhandlungen zusammen. Dies geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des SSW-Landtagsabgeordneten Lars Harms hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Spitzenreiter war das Landgericht Kiel mit 222 Verhandlungen per Video, gefolgt vom Landgericht Lübeck (151). Für die 20 weiteren Amtsgerichte im Land lagen keine Angaben vor.

Der SSW-Politiker zeigte sich mit dem Ergebnis seiner Anfrage hochzufrieden. Gerade in der Pandemie habe sich das Instrument der Videokonferenz auch in den Gerichten bewährt. Allerdings müsse hierfür immer auch das nötige technische Personal zur Verfügung stehen. Deshalb empfehle er dem Justizministerium, zeitnah zu prüfen, ob für diesen Bereich weitere Personalstellen benötigt werden, um Technik und Datensicherheit zu gewährleisten.

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