Schleswig-Holstein & Hamburg
Gutachten: Viele Zweitwohnungssteuersatzungen nicht rechtens
Gutachten: Viele Zweitwohnungssteuersatzungen nicht rechtens
Gutachten: Viele Zweitwohnungssteuersatzungen nicht rechtens
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Viele Kommunen mussten nach Gerichtsentscheidungen neue Satzungen für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern verabschieden. Doch nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund haben auch die neuen Satzungen einen gravierenden Denkfehler.
Einem rechtlichen Gutachten zufolge sind viele der neuen kommunalen Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig. «Die neuen Satzungen haben denselben Denkfehler wie die alten», sagte der Vorsitzende des Eigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, der Deutschen Presse-Agentur. Der Verband hatte das Gutachten bei dem Hamburger Steuerrechtsexperten Prof. Dennis Klein in Auftrag gegeben. Als Bezugsgröße verwenden viele Kommunen nun die Bodenrichtwerte. «Das ist genauso falsch wie die vormaligen Einheitswerte, aufgrund derer schon das Bundesverfassungsgericht die Satzungen aufgehoben hatte», sagte Blažek.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren eine Berechnungsmethode für die Zweitwohnungssteuer für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war das Karlsruher Urteil zur Grundsteuer aus dem April 2018. Damals hatte der Erste Senat die zugrundeliegenden Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundstücken nach den Verhältnissen von 1964 für verfassungswidrig erklärt. Auf demselben Prinzip fußten die 2019 bemängelten Steuern.
Aufgrund der Karlsruher Entscheidung sind deutschlandweit Zweitwohnungssteuersatzungen in Kommunen aufgehoben worden. Zahlreiche Städte und Gemeinden auch in Schleswig-Holstein haben daraufhin neue Satzungen erlassen, um die Zweitwohnungssteuer erheben zu können. Für einige Eigentümer von Zweitwohnungen hat sich dadurch die Steuer teilweise vervielfacht. Haus & Grund rät allen betroffenen Eigentümern von Zweitwohnungen, gegen aktuelle Abgabenbescheide Widerspruch zu erheben und den Rechtsweg zu beschreiten.
Dem Gutachten zufolge verstoßen die neuen Satzungen gegen Artikel 105 Absatz 2 a des Grundgesetzes. Denn die Zweitwohnungssteuer werde quasi mit der Grundsteuer gleichgestellt. Die Zweitwohnungssteuer sei aber eine sogenannte Aufwandssteuer, sagte Blažek. «Das heißt, man muss diese Steuer bezahlen, weil man als Inhaber einer Zweitwohnung als wirtschaftlich leistungsfähig angesehen wird.» Ein angemessener Maßstab wäre nach Ansicht von Haus & Grund zum Beispiel die ortsübliche Vergleichsmiete.