Urteile
Haftstrafe für Bank-Mitgründer wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs
Haftstrafe für Bank-Mitgründer wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs
Haftstrafe für Bank-Mitgründer wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs
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Die Strafverfolgung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrugs nimmt allmählich Fahrt auf, am Bonner Landgericht wurde diesbezüglich das achte Urteil gesprochen. Viele weitere werden folgen.
Einer der Gründer der Hamburger Varengold Bank ist wegen seiner Beteiligung an betrügerischen Cum-Ex-Aktiengeschäften zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht verkündete den Schuldspruch wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung am Dienstag (Aktenzeichen 65 KLs 1/23). Damit blieben die Richter nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten eingesetzt hatte.
Dem heute 50-Jährigen, der früher dem Vorstand der Varengold Bank und einer Investmentgesellschaft angehörte, wurde vorgeworfen, von Herbst 2009 bis Ende 2011 maßgeblich an vier Cum-Ex-Fällen beteiligt gewesen zu sein. Dabei wollten Finanzakteure sich rund 93 Millionen Euro erstatten oder anrechnen lassen, obwohl sie die Steuern gar nicht gezahlt hatten. Gemäß dem Urteil werden 1,5 Millionen Euro eingezogen - so viel Geld hatte der Angeklagte als persönlichen Profit aus den Cum-Ex-Geschäften gezogen.
Es war der achte Cum-Ex-Schuldspruch am Bonner Landgericht. Das erste Urteil an dem Gericht war hierzu 2020 erfolgt, diese Entscheidung wurde 2021 vom Bundesgerichtshof bestätigt - seither gilt Cum-Ex eindeutig als Straftat und nicht nur als dreiste Abzocke. Bei dem verschachtelten Geschäftsmodell, das von 2006 bis 2011 seine Hochphase hatte, wurde der deutsche Staat und damit die Allgemeinheit insgesamt um eine zweistellige Milliardensumme geprellt. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern.