Schleswig-Holstein & Hamburg

Hamburg erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Hamburg erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Hamburg erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in Hamburg künftig erschwert. Der Senat habe eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen, wie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am Dienstag mitteilte. Umwandlungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen bedürfen nun im gesamten Stadtgebiet einer Genehmigung. Von der Regelung gibt es nur vereinzelte Ausnahmen, zum Beispiel bei Erbstreitigkeiten oder wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieter verkauft werden.

Mit der Regelung setze man sich für die Errichtung und Erhaltung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum ein, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt (SPD). Es könne und dürfe nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter durch Umwandlung aus ihren Quartieren verdrängt und Wohnungen dem Markt entzogen werden.

Ermöglicht wird die neue Regelung durch das im Mai auf Bundesebene beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Die Regelung in Hamburg ist wie das Bundesgesetz bis Ende 2025 befristet.

Der Mieterverein Hamburg begrüßt die Regelung. Man freue sich, dass der Senat sein Wort gehalten habe und Hamburg als erstes Bundesland alle Instrumente des Gesetzes ausschöpfe. Der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft geht die Regelung hingegen nicht weit genug. Das Bundesgesetz ermögliche eine Genehmigungspflicht bereits ab drei Wohnungen, sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Fraktion, Heike Sudmann. Das Vorgehen des Senats sei halbherzig.

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