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Hamburg könnte wegfallende Bundesgelder nicht kompensieren

Hamburg könnte wegfallende Bundesgelder nicht kompensieren

Hamburg könnte wegfallende Bundesgelder nicht kompensieren

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Hamburgs Finasnzsenator Andreas Dressel (SPD) auf einer Pressekonferenz. Foto: Jonas Walzberg/dpa/Archivbild

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Hamburg könnte aufgrund der Haushaltskrise im Bund möglicherweise wegfallende Mittel nicht aus dem eigenen Etat ausgleichen. Zwar sei noch keine finale Bewertung des Wegfalls der Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Hamburg möglich, da die konkreten Auswirkungen auf einzelne Maßnahmen von den zuständigen Bundesministerien in vielen Fällen noch nicht bekannt gegeben worden seien, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch am Rande der Bürgerschaftssitzung. Aber: «Eine Kompensation wegfallender Bundesgelder aus dem Hamburgischen Haushalt wird - angesichts der dramatischen Haushaltslage - grundsätzlich nicht erfolgen können.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Dies hat zur Folge, dass weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet sind.

Hamburg sei von dem Urteil nicht direkt betroffen, sagte Dressel. «Es besteht unter Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kein Grund, an der Verfassungsgemäßheit des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg zu zweifeln.» Anders als der Bund habe die Hansestadt kein ähnliches Sondervermögen errichtet und dort Kreditermächtigungen auf Vorrat vorgehalten.

Hamburg habe die Notsituation mit dem Haushaltsjahr 2022 bewältigt und abgeschlossen, sagte Dressel. Entsprechende Kreditermächtigungen seien auch nur zu weniger als 50 Prozent ausgeschöpft worden. «Seit dem Haushaltjahr 2023 stehen weder im Kernhaushalt noch in Sondervermögen notsituationsbedingte Kredit- oder Ausgabe-Ermächtigungen zur Verfügung.» Vorhandene Reste der Ermächtigungen seien Ende 2022 gestrichen worden.

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