Campingplatz-Streit

Harte Fronten im Prerower Campingplatz-Streit

Harte Fronten im Prerower Campingplatz-Streit

Harte Fronten im Prerower Campingplatz-Streit

dpa
Prerow/Schwerin/Schönkirchen
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Rüdiger Voßhall, Gründer der Regenbogen AG, steht bei einem Pressetermin auf dem Campingplatz. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

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Der Streit um den «schönsten Campingplatz Deutschlands» am Ostseestrand von Prerow nimmt persönliche Züge an. Der Umweltminister und der langjährige Betreiber schenken sich dabei nichts.

Der Ferienanlagenbetreiber Regenbogen AG will im erbittert geführten Streit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern über den Dünen-Campingplatz in Prerow rechtlich gegen Äußerungen von Umweltminister Till Backhaus (SPD) vorgehen. «Wir nehmen nicht hin, als Mietnomaden denunziert zu werden. Wir nehmen auch den Vorwurf nicht hin, Erpresser genannt zu werden», begründete Regenbogen-Vorstand Patrick Voßhall am Mittwoch den Schritt. Deshalb habe man die Kanzlei des Medienrechtlers Matthias Prinz mandatiert, rechtliche Schritte gegen den Minister vorzubereiten.

Hintergrund des Konflikts sind Kündigungen von zwei unterschiedlichen Pachtverträgen für das Campinggelände und laufende Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zwischen dem Land und der staatlichen Stiftung für Umwelt- und Naturschutz als Eigentümer einerseits und der Regenbogen AG andererseits, die den Platz seit 1991 betreibt. Die Regenbogen AG hat ihren Firmensitz in Schönkirchen (Schleswig-Holstein) und in Deutschland 19 Anlagen in Betrieb, darunter sechs in MV.

Voßhall bezog sich auf ein Interview des Ministers, das er Anfang der Woche dem NDR gab. Darin hatte er die Regenbogen AG als «schlechten Verlierer» bezeichnet, der «mit der Angst der Dauercamper» und «fadenscheinigen» Argumenten arbeite, um die Flächen auf dem «schönsten Campingplatz Deutschlands» nicht aufgeben zu müssen. Dabei hatte Backhaus gesagt, er sei nicht erpressbar. Zuvor hatte er das Verhalten der Regenbogen AG mit dem von Mietnomaden in Verbindung gebracht.

Dem Unternehmen geht es auch um eine Entschädigung in Millionenhöhe für die getätigten Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten. Voßhall wies darauf hin, dass die landeseigene Stiftung den Pachtvertrag für eine der beiden Flächen zum 31. Dezember 2023 habe auslaufen lassen. Beim Landgericht Rostock ging im Februar eine Räumungsklage ein. Dem habe die Regenbogen AG widersprochen, und das Verfahren sei noch nicht entschieden.

Ein weiteres, davon unabhängiges Gerichtsverfahren solle zudem klären, ob die Regenbogen AG für ein zweites, wesentliches Teilstück des Geländes mit der Infrastruktur wie Sanitärgebäuden und Stromanlagen einen gültigen Pachtvertrag bis zum Jahr 2042 hat. Dies bestreite der Minister ebenfalls, der diesen Pachtvertrag zum 31. Dezember 2023 habe kündigen lassen. Auch dieses Verfahren sei nicht entschieden.

Aus Sicht von Backhaus geht es dem Unternehmen um Gewinnmaximierung. Der Campingplatz im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft solle mitnichten geschlossen werden, sondern in Zukunft als familienfreundlicher Platz betrieben werden, der auch die Belange des Nationalparks berücksichtige. Die Regenbogen AG habe sich mit ihrem Konzept im Interessenbekundungsverfahren nicht gegen Mitbewerber durchgesetzt. «Jetzt versucht sie mit allen Mitteln uns quasi unser Eigentum zu entziehen», kritisierte Backhaus.

Die Gegenseite sieht das anders und wirft dem Minister vor, er wolle dem Rechtsweg vorgreifen. «Dass ein Landesminister in einem Rechtsstreit gleichzeitig in die Rolle eines Richters schlüpft und damit den Eindruck erweckt, zwei Positionen in unserem Rechtsstaat zu bekleiden, können wir nicht hinnehmen», betonte Voßhall. «Wir empfinden es als anmaßend, dass Minister Backhaus noch während der Verfahren und vor dem Urteil eines ordentlichen Gerichts die öffentliche Meinung zu beeinflussen versucht und dabei auch noch beleidigend wird.»

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