Schleswig-Holstein & Hamburg

Kabinett entscheidet am Freitag über Corona-Lockerungen

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Kabinett entscheidet am Freitag über Corona-Lockerungen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holsteins Landesregierung will am Freitag bereits angekündigte weitere vorsichtige Corona-Lockerungen beschließen. So sollen ab 1. März Blumenläden, Gärtnereien sowie Gartenbaucenter wieder öffnen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Mit entsprechenden Hygienekonzepten dürfen dann auch wieder Friseure und Anbieter anderer körpernaher Dienstleistungen wie Bart- und Nagelpflege ihre Läden aufsperren.

Sportanlagen dürfen den Plänen zufolge von Montag an bei Einhaltung der Kontaktregeln für Individualsport öffnen. Darunter fällt beispielsweise auch ein Tennismatch im Einzel. Doppel-Spiele werden nicht erlaubt. Zuschauer haben auf Sportanlagen weiter keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt.

Außerdem sollen die Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos ihre Außenbereiche wieder öffnen können. Die Besucherzahl wird auf eine Person je 20 Quadratmeter der zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche begrenzt. Außerdem müssen die Betreiber die Kontaktdaten der Besucher erfassen.

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